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So lange die Pflegebudgets nicht vereinbart sind, bleibt die Krankenhauspflege unterfinanziert

So lange die Pflegebudgets nicht vereinbart sind, bleibt die Krankenhauspflege unterfinanziert (Klinikverbund Hessen, PDF, 198 kB).



Das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz sieht vor, das Pflegepersonal im Krankenhaus ab dem Jahr 2020 nicht mehr über die DRG-Fallpauschalen, sondern über ein eigenes Pflegebudget auf Grundlage der tatsächlichen Kosten zu finanzieren. Über das Pflegebudget sollen nach
aktueller Gesetzeslage die tatsächlichen krankenhausindividuellen Kosten für „die Pflege am Bett“ finanziert werden. Gleichzeitig werden genau diese Vergütungsanteile aus der DRG-Vergütung auf der Ebene des DRG-Kataloges herausgerechnet.
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Quelle: Klinikverbund Hessen, 02.06.2019

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