Startschuss für Mindestvorhaltezahlen in Krankenhäusern
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) soll wissenschaftliche Empfehlungen für Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen in der Krankenhausversorgung erarbeiten (Mediennachricht).
Das IQWiG hat vom Bundesgesundheitsministerium die ersten sechs Aufträge zur Festlegung von Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen in Krankenhäusern erhalten. Wir freuen uns sehr, dass jetzt der Startschuss für konkrete Projekte gefallen ist, nachdem wir bereits sehr viel methodische Vorarbeit geleistet haben. Mit unseren Empfehlungen wollen wir zu einer qualitativ hochwertigen und zukunftssicheren Versorgung der Patientinnen und Patienten beitragen.
Gemäß der Krankenhausreform von 2024 kann das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) damit beauftragen, wissenschaftliche Empfehlungen für die erstmalige Festlegung und die regelmäßige Weiterentwicklung von Mindestvorhaltezahlen für Leistungsgruppen in der Krankenhausversorgung zu erstellen. Das ist jetzt erstmals geschehen – im Mai hat das Institut die Aufträge für folgende sechs Leistungsgruppen erhalten:
Endoprothetik Hüfte
Revision Hüftendprothetik
Endoprothetik Knie
Revision Knieendprothetik
Carotis operativ / interventionell
Komplexe periphere arterielle Gefäße
Das IQWiG hat jetzt bis Anfang August 2026 Zeit, die Aufträge zu bearbeiten. Dies geschieht mithilfe einer eigens vom IQWiG entwickelten Methodik, die das Institut bereits im vergangenen Jahr vorgestellt hat. Diese sieht vor, die Empfehlungen der Mindestvorhaltezahlen sowohl anhand von Qualitäts- als auch von Wirtschaftlichkeitskriterien abzuleiten.
„Wir freuen uns sehr, dass jetzt der Startschuss für konkrete Projekte gefallen ist, nachdem wir bereits sehr viel methodische Vorarbeit geleistet haben“, sagt Tim Mathes, Leiter des IQWiG-Ressorts Gesundheitsökonomie. „Mit unseren Empfehlungen wollen wir zu einer qualitativ hochwertigen und zukunftssicheren Versorgung der Patientinnen und Patienten beitragen.“
Die Empfehlungen des IQWiG sind Grundlage für eine Analyse des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu Auswirkungen der jeweiligen Mindestvorhaltezahl auf die Anzahl und die geographische Verteilung der Krankenhausstandorte. Auf Basis dieser Analysen legt das BMG dann Mindestvorhaltezahlen je Leistungsgruppe fest – per Rechtsverordnung, der der Bundesrat noch zustimmen muss.
Quelle: Mediennachricht, 26.05.2026
