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Stellungnahme der DGfN zur Strukturprüfungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes: Bürokratische Hürden statt echter Qualitätsprüfung

Stellungnahme der DGfN zur Strukturprüfungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes: Bürokratische Hürden statt echter Qualitätsprüfung (Deutsche Gesellschaft f. Nephrologie).



Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) sieht, wie viele andere wissenschaftliche Fachgesellschaften und die Deutsche Krankenhausgesellschaft auch, die inhaltliche Erstellung der Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund
der Krankenkassen (MDS) kritisch. Die jetzt bekannt gewordene Richtlinie soll ihre Wirksamkeit bereits zum 30.06.2021 entfalten, ohne dass Verfahrensfragen, unklare Begrifflichkeiten
oder Auslegungen der Richtlinie auch nur hätten diskutiert werden können.

Die Strukturprüfungsrichtlinie des MDS sieht eine detaillierte und wortgetreue
Überprüfung der in zahlreichen Prozedurenkodes hinterlegten strukturellen
Merkmale vor. Dabei werden auch Strukturanforderungen hinsichtlich der
Vorhaltung von Dialyseverfahren formuliert, die eine 24-stündige Verfügbarkeit
kontinuierlicher und intermittierender Nierenersatzverfahren am Standort des
Krankenhauses fordern. Dabei ist allerdings die zwingend notwendige Einbindung
des ärztlichen und pflegerischen nephrologischen Sachverstandes ebenso wenig
geregelt wie eine genaue Auslegung der ausreichenden Verfügbarkeit. Dies wird
zu einer Reduktion der Qualität und Sicherheit in der Versorgung nierenkranker
Patienten führen. Krankenhäuser und nephrologische Kliniken sind gezwungen,
rückwirkend seit Beginn des Jahres 2021 Dienstpläne zusammenzustellen und für
jeden Tag des Jahres die Einsatzfähigkeit der Geräte für die Durchführung der
verschiedenen Nierenersatzverfahren zu belegen. Bei der sehr bürokratischen
Prüfpraxis des Medizinischen Dienstes liegt die alleinige Nachweispflicht und
damit das Abrechnungsrisiko bei den Krankenhäusern. Ein Nebeneffekt dieser
Prüfungen wird sein, dass es in zwei Jahren aufgrund der Kalkulationsmethodik
des Fallpauschalensystems zu einer deutlichen Umverteilung der Erlöse zugunsten
von kleineren, strukturell schlechter aufgestellten Krankenhäusern ohne
Zentrumsfunktion kommt.

Die DGfN appelliert eindringlich, eine nephrologische Einbindung bei der
Versorgung schwer nierenkranker Patienten auf Intensivstation zu gewährleiten.

Zudem ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern nach der
Bewältigung der dritten Welle der Corona-Pandemie die Belastung des äußerst
bürokratischen und wissenschaftlich nicht abgesicherten Prüfungsverfahrens
nicht zuzumuten

Quelle: Deutsche Gesellschaft f. Nephrologie, 11.06.2021

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