Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben mit Schreiben vom 26.06.2008 den Vertrag zum ambulanten Operieren nach § 115b Abs. 1 SGB V außerordentlich zum 31.12.2008 gekündigt /> myDRG-AudioCast zu Gesundheitswirtschaft und Gesundheitswesen - Ausgabe KW 28 | 2008 />
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