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Weitaus größerer Teil falscher Rechnungen gehe auf erlösorientiertes Up- oder Falschcoding seitens der Kliniken zurück

Weitaus größerer Teil falscher Rechnungen gehe auf erlösorientiertes Up- oder Falschcoding seitens der Kliniken zurück (AOK-Bundesverband).



Mehr als jede zweite geprüfte Klinikabrechnung ist laut GKV-Spitzenverband im Jahr 2017 falsch gewesen. Die Krankenhäuser mussten daraufhin 2,8 Milliarden Euro an die Krankenkassen zurückzahlen. Um das Prüfverfahren für Krankenhausabrechnungen zu verbessern, hat
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vorgelegt. Warum die geplante Gesetzesänderung allerdings zu kurz greift und wie Anreize für eine korrekte Abrechnung geschaffen werden können, erklärt
Jürgen Malzahn.

Herr Malzahn, die Bundesregierung will künftig Prüfquoten für
Klinikabrechnungen einführen. Konkret bedeutet dies: Je weniger Rechnungen im
Vorquartal beanstandet und dem MDK zur Prüfung vorgelegt wurden, umso weniger
Rechnungen werden nachfolgend geprüft. Kann das funktionieren?

Malzahn: Nein, der Vorschlag führt in die falsche Richtung. Zukünftig sollen
nur noch fünf bis 15 Prozent der Abrechnungsfälle überhaupt prüfbar sein. Nach
dem Referentenentwurf gilt eine Fehlerquote von bis zu 40 Prozent als völlig
akzeptabel. Für das Krankenhaus besteht bis dahin überhaupt kein Risiko. Auch
die Prüffälle je Krankenhaus sollen in Abhängigkeit von der individuellen
Fehlerquote im vorhergehenden Quartal begrenzt werden. Das hätte zur
Konsequenz, dass im Milliardenmarkt „Krankenhaus“ in großem Umfang
Falschabrechnungen auf Kosten der Beitragszahler unbeanstandet blieben.

Wie sähe denn ein guter Kompromiss aus, um für die Kliniken wirkliche Anreize
zur korrekten Abrechnung zu schaffen?

Malzahn: Wir brauchen klare Regeln, Transparenz und Verbindlichkeit. Fehler
müssen ab der ersten Rechnung zu spürbaren Folgen für die Krankenhäuser führen.
Gestaffelte Strafzuschläge, die erst ab einer Fehlerquote von 40 Prozent
gelten, bringen uns nicht weiter. Falschabrechnung darf kein Kavaliersdelikt
sein. Wer lediglich auf geringere Prüfquoten zielt, ändert nichts an den
Ursachen für fehlerhafte Abrechnungen und die dadurch ausgelösten Prüfungen.
Sicherlich ist das Abrechnungssystem der Kliniken komplex und dadurch entstehen
Fehler. Der weitaus größere Teil falscher Rechnungen geht jedoch auf
„erlösorientiertes Up- oder Falschcoding“ seitens der Kliniken zurück. Hier
müssen klare Sanktionen gelten.

Apropos Up- oder Falschcoding: Mit dem Reformgesetz sollen auch strittige
Auffassungen bei einzelnen Codier- und Abrechnungsfragen "reduziert" werden.
Unter anderem soll künftig der Kreis derjenigen erweitert werden, die den
zuständigen Schlichtungsausschuss anrufen können. Halten Sie diese Änderung
wenigstens für sinnvoll?

Malzahn: Ganz und gar nicht. Denn der dann neue Schlichtungsausschuss soll ja
nicht nur erweitert werden, sondern auch jedes Krankenhaus und zahlreiche
weitere Institutionen können den Schlichtungsausschuss anrufen. Da gleichzeitig
in acht Wochen Entscheidungen getroffen werden müssen, entsteht ohne Not ein
Chaos, weil sich die Rechtsgrundlage für Kodierrichtlinien andauernd ändert. Da
aber die Antragsmöglichkeiten erheblich erweitert werden, und dabei laut
Referentenentwurf keine Gebühren anfallen sollen, dürfte der
Schlichtungsausschuss zusätzlich völlig überlastet sein. Auch die Idee einer
Wirkung von Beschlüssen auf bereits laufende Prüfverfahren ist abzulehnen, weil
dadurch die Verfahrensunsicherheit für alle Beteiligten erhöht wird. Auch wenn
letzten Endes einige Punkte aus Kassensicht positiv erscheinen, beispielsweise
die Festlegung, ab wann eine Rechnung abschließend ist, muss die Reform
insgesamt kritisch betrachtet werden. Wir müssen aufpassen, dass
Falschabrechnung nicht salonfähig wird.

Quelle: AOK-Bundesverband, 13.06.2019

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