Weitere Verschärfung bei den Prüfquoten





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Weitere Verschärfung bei den Prüfquoten

Verdreifachung der Prüffälle ab 2027 möglich: Bundestagsbeschluss plant drastische Erhöhung der Prüfquoten sowie 500 Euro Aufschlagszahlung (Kaysers Consilium, PDF, 142 kB).



Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und die geplante Prüfquotenausweitung nochmals deutlich verschärft.



Kaysers Consilium: Prüfquoten könnten sich ab 2027 verdreifachen statt nur verdoppeln

Kevelaer, 13.07.2026 12:30 Uhr

Kaysers Consilium hat auf Basis der GKV-Quartalsstatistik zum 1. Quartal 2026 eine Simulation der Auswirkungen erstellt.

Grundlage bilden 1.611 Krankenhäuser mit ausgewiesener Prüfquote.

Nach statistischer Bereinigung um Fälle ohne tatsächliche Prüfrelevanz verbleiben 1.446 Krankenhäuser in der Analyse.

Ab 2027 gelten neue Prüfquoten: 5 % bei einer POM-Quote (Prüfung ohne Minderung) von mindestens 80 %, 20 % bei 65 bis 79 %, 40 % bei 50 bis 64 % und keine Beschränkung unter 50 %.

Von 518 Krankenhäusern mit aktuell 5 % Prüfquote verbleiben nach den neuen Regeln nur noch 146 bei dieser niedrigsten Stufe.

232 Krankenhäuser steigen von 5 % auf 20 %, weitere 140 von 5 % auf 40 %.

Die größte Gruppe bilden 729 Krankenhäuser, deren Prüfquote von 10 % auf 40 % steigt.

Von diesen 729 Häusern dürfen laut Simulation 326 wegen einer POM-Quote unter 50 % künftig sogar unbegrenzt geprüft werden.

Insgesamt könnten 541 Krankenhäuser einer unbegrenzten Prüfung unterliegen, aktuell sind es nur 30.

Die Gesamtzahl der zulässigen Prüfungen pro Quartal würde von 440.356 auf 1.430.326 steigen.

Die durchschnittliche Prüfquote je Krankenhaus steigt von 12 % auf 25 %.

Pro Krankenhaus ergibt sich im Schnitt ein Zuwachs von 685 zusätzlichen Prüffällen pro Quartal.

Bei einer angenommenen Bearbeitungszeit von 45 Minuten je zusätzlichem Fall errechnet Kaysers Consilium einen Mehraufwand von knapp 750.000 Stunden pro Quartal.

Das entspräche einem Mehrbedarf von mindestens 1.500 Vollzeitkräften in den Krankenhäusern.

Nicht eingerechnet ist dabei der zusätzliche Aufwand beim MD und bei den Krankenkassen selbst.

Auch nicht berücksichtigt sind rund 1,6 Millionen Fälle bei 525 Krankenhäusern, die durch die erweiterte unbegrenzte Prüfung zusätzlich prüfbar wären.

Kaysers Consilium empfiehlt Krankenhäusern eine frühzeitige Risikoabschätzung zu Personalbedarf und möglichen Erlöseinbußen.

Das für die erste Anwendung 2027 relevante Vorquartal läuft demnach bereits seit dem 1. Juli 2026.

Wenn Kassen ihre Prüffilter schärfen müssen, um überhaupt genug prüfungswürdige Fälle zu finden, öffnet das Tür und Tor für eine Verlagerung von systematischer, evidenzbasierter Prüfung hin zu quotengetriebener Zufallsprüfung – das dürfte weder der Versorgungsqualität noch der Verwaltungseffizienz dienen.

Für die Krankenhäuser bedeutet das eine zusätzliche, ungedeckte Personalkostenlast, während der Gesetzgeber gleichzeitig Bürokratieabbau verspricht.

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