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Weiterentwicklung des DRG-Systems: Auch auf die Erfahrung der Akteure des Gesundheitssystems setzen

Weiterentwicklung des DRG-Systems: Auch auf die Erfahrung der Akteure des Gesundheitssystems setzen (Hartmannbund).



Der Hartmannbund hat die heutige Entschließung des Bundesrates zur Notwendigkeit der Weiterentwicklung des DRG-Systems begrüßt. Die Länderkammer bekräftigt in ihrem Beschluss erhebliche Weiterentwicklungsnotwendigkeiten des Systems und fordert die Bundesregierung auf, ein System erlösunabhängiger
Vorhaltepauschalen zu entwickeln, das die unterschiedlichen Vorhaltekosten berücksichtigt, Leistungen der Grundversorgung auskömmlich vergütet, Anreize
zur Leistungsausweitung verhindert und – bei deutlichem Bürokratieabbau – mehr
Ressourcen für die eigentliche Aufgabe von Krankenhäusern, der Versorgung von
Patientinnen und Patienten, schafft. „Wir freuen uns, dass auch die Länder die
Notwendigkeit sehen, in diesem Sinne kurzfristig eine Regierungskommission
einzusetzen, um entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten“, sagte der
Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt.

Reinhardt bekräftigte den Anspruch der maßgeblichen Akteure des
Gesundheitssystems, in die anstehenden Veränderungsprozesse eingebunden zu
werden. „Es wird nicht ohne die Erfahrung und das Wissen derjenigen gehen, die
in diesem System jeden Tag ihr Bestes für die Versorgung der Patientinnen und
Patienten geben, die zehntausenden Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte, sowie
alle Professionen, ohne die im Krankenhaus nichts geht.“

An die Länder appellierte Reinhardt, ihren Anspruch auf eine
verantwortungsvolle Mitgestaltung der Weiterentwicklung von
Krankenhausstrukturen durch die Wahrnehmung ihrer – auch finanziellen –
Zuständigkeiten in diesem Bereich zu untermauern. Dazu gehöre es insbesondere,
ihren Verpflichtungen aus § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz in vollem Umfang
nachzukommen und den Krankenhäusern die für eine zeitgemäße und angemessene
Patientenversorgung erforderlichen Investitionsmittel in vollem Umfang zur
Verfügung zu stellen.

Reinhardt forderte abschließend die Koalitionspartner auf Bundesebene auf, die
im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz festgelegten Regelungen zur Ausbudgetierung
der Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen und zur separaten
Finanzierung über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget auch auf den
ärztlichen Bereich auszuweiten und sachgerecht unter die geplanten
fallzahlunabhängigen Vorhaltekosten zu subsumieren.

Quelle: Hartmannbund, 17.12.2021

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