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Bürokratie behindert die Behandlung psychisch und psychosomatisch kranker Menschen

Bürokratie behindert die Behandlung psychisch und psychosomatisch kranker Menschen (BDPK).



Gesundheitsminister-Konferenz bestätigt BDPK-Forderungen. Modifizierung der Richtlinie zur Personalausstattung notwendig. Etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung ist von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen betroffen. Die bedarfsgerechte medizinische
Versorgung dieser Patienten wird jedoch durch starre, kleinteilige und praxisferne Personal-Vorgaben beeinträchtigt, kritisieren der BDPK und andere Klinik- und Fachverbände. Sie verlangen eine Änderung der für die
Personalbemessung maßgeblichen Richtlinie und haben dafür jetzt Unterstützung
von den Gesundheitsministerinnen und -ministern sowie -senatorinnen und
-senatoren der Bundesländer bekommen. In einem kürzlich getroffenen Beschluss
fordert die Gesundheitsminister-Konferenz (GMK) den zuständigen Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) dazu auf, die Richtlinie so anzupassen, dass Anreize für
die Entwicklung einer leitliniengerechten, patientenzentrierten, flexiblen und
gemeindenahen Versorgung gesetzt werden.

Die seit dem 1. Januar 2020 geltende Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie
und Psychosomatik- (PPP-RL) war auf Betreiben der Krankenkassen gegen die
Stimmen der Krankenhäuser vom G-BA erlassen worden und stößt seit ihrer
Veröffentlichung auf geschlossene Kritik von Krankenhausverbänden sowie der
psychiatrischen und psychosomatischen Fachverbände und der Patientenvertretung.
Wegen der Corona-Pandemie hatte der G-BA die Richtlinie im Oktober 2020
angepasst, unter anderem sollen die bei Nichterfüllen der Richtlinie
vorgesehenen Sanktionen erst ab dem 1. Januar 2022 gelten. Den im BDPK
vertretenen Kliniken in privater Trägerschaft gehen die Anpassungen nicht weit
genug, sie sehen in der Richtlinie eine unglückliche Kombination aus
bürokratischen Vorgaben und Sanktionen, die sich angesichts des
Fachkräftemangels und der bestehenden Pflichtversorgung nicht einhalten lassen.
Zu einer ähnlichen Beurteilung kommen auch die Gesundheitsminister:innen der
Bundesländer. In ihrem Beschluss monieren sie mit großer Besorgnis, dass durch
die Vorgaben der PPP-RL die Versorgung psychisch und psychosomatisch kranker
Menschen in teil- und vollstationären Einrichtungen erschwert wird. Außerdem
fordern sie den G-BA auf, dass die Sanktionen bei Nichterfüllung erst dann
gelten sollen, wenn die Richtlinie angepasst wurde.

# Hintergrund

• Psychische und psychosomatische Erkrankungen wie Depressionen,
Angststörungen, somatoforme Störungen, Alkohol und Medikamentenabhängigkeit
zählen zu den häufigsten, aber hinsichtlich ihrer individuellen und
gesellschaftlichen Bedeutung zumeist unterschätzten Erkrankungen. Sie werden
immer mehr zu einer Herausforderung für die Gesundheitsversorgung. Etwa ein
Drittel der Bevölkerung ist jedes Jahr von ihnen betroffen (vgl. hierzu:
„Neurologen und Psychiater im Netz" - Informationportal zur psychischen
Gesundheit und Nervenerkrankungen)

• Die GMK ist die Fachministerkonferenz der Gesundheitsministerinnen und
-minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Bundesländer. Der
Bundesgesundheitsminister ist ständiger Gast. Der genannte Beschluss der GMK
ist hier abrufbar.

Quelle: BDPK, 29.06.2021

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