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DKG widerspricht Vorwürfen des GKV-Spitzenverbandes zu Psychiatrie-Personal

DKG zu Aussagen des GKV-Spitzenverbandes zur Personalsituation in psychiatrischen Kliniken (Pressenachricht).



GKV-Vorwürfe bestätigen die Kritik der Krankenhäuser an den Mindestvorgaben des G-BA in der Psychiatrie. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nimmt die Aussagen des GKV-Spitzenverbandes zur Personalsituation in den psychiatrischen Krankenhäusern mit großer Verwunderung zur Kenntnis. Der
GKV-Spitzenverband hatte moniert, dass die psychiatrischen Krankenhäuser angeblich Mindestpersonalvorgaben in großer Zahl unterschritten hätten. Die Behauptungen
basieren aber auf Daten, die absolut noch nicht aussagekräftig sind. Im zweiten
Halbjahr 2021 war das Verfahren für die Mindestvorgaben in der Psychiatrie noch
in der Implementierungsphase. Zudem ist den Kassen wohl entgangen, dass zu
diesem Zeitpunkt durch die Corona-Pandemie eine besondere Situation bei
Patientenbetreuung, Patientenbelegung und Personalsituation herrschte

Es wäre also hilfreicher gewesen, auf eine belastbare, solide Datenbasis zu
warten, bevor man die Patienten verunsichert und sachlich falsche Behauptungen
in die Welt setzt. Damit bestätigt der GKV-Spitzenverband genau die Kritik der
Krankenhäuser an der Mindestvorgaben-Regelung. Das Problem ist, dass die
Mindestvorgaben nach dieser Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
als in Gänze nicht erfüllt gelten, wenn die Vorgaben schon in einer einzigen
von insgesamt sechs Berufsgruppen nicht eingehalten werden können. Fehlt also
eine Viertelstelle einer bestimmten Berufsgruppe, fällt das gesamte Krankenhaus
aus dem Raster, selbst wenn die tatsächliche Besetzung bei anderen
Berufsgruppen diesen fehlenden Stellenanteil weit überkompensiert. Tatsächlich
erfüllen über 90 Prozent der Kliniken über alle sechs Berufsgruppen hinweg die
Mindestanforderungen. Die meisten Einrichtungen erreichten sogar einen
Umsetzungsgrad über alle Berufsgruppen hinweg von 100 bis 110 Prozent. Es geht
also nicht darum, dass hier in Gänze zu wenig Personal vorhanden wäre, wie die
Kostenträger es suggerieren wollen. Schon gar nicht kann in diesem Zusammenhang
über Patientengefährdung gesprochen werden.

Grundsätzlich bleibt auch die Kritik der Krankenhäuser, dass mit der
Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) eine
Personalbemessung aus den neunziger Jahren in die heutige Zeit transferiert
wurde. Moderne Behandlungskonzepte können so in Daten gar nicht abgebildet
werden. Der GKV-Spitzenverband fordert rückwärtsgewandte Behandlungskonzepte
und gefährdet die Versorgung. Dem müssen wir uns verweigern.

Auch die Behauptung des GKV-SV, die Kliniken würden Gelder zweckentfremden, ist
unseriös und wird durch Wiederholung nicht richtiger. Bei dem Rückgriff auf das
Jahr 2019 wird erneut unterschlagen, dass ebenso viele Einrichtungen mehr Geld
für Personal ausgegeben haben, als sie von den Krankenkassen erhielten.
Unabhängig davon ist die Übertragung der Personalsituation und der Budgets von
2019 auf das Jahr 2021 vollkommen unseriös. Es ist allgemein bekannt, dass sich
die Krankenkassen in den Jahren 2020 und 2021 geweigert haben, zusätzliches
Personal zu finanzieren. Es ist somit auch nicht überraschend, dass der zur
Einhaltung der Mindestanforderungen erforderliche Personalaufbau in den
Einrichtungen bisher nur schleppend vorangekommen ist. „Die Kassen werfen den
Kliniken vor, zu wenig Personal einzusetzen, nachdem sie zuvor den
Personalaufbau massiv behindert haben. Das ist absurd. Die Personalproblematik
zeigt aber auch, dass Kassen und Krankenhäuser gemeinsam Verantwortung für die
Versorgung tragen. Wir würden uns hier mehr konstruktive Beiträge der
Kassenseite wünschen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald
Gaß.

Nur mit Galgenhumor sind die immer gleichen Vorwürfe zu ertragen, dass zu viel
vollstationär versorgt wird. Wo sind denn die Anstrengungen der Kassen, mehr
Ambulantisierung zu fördern? Das Gegenteil ist der Fall. Patientinnen und
Patienten nicht mehr stationär zu versorgen, hieße in vielen Fällen, sie gar
nicht zu versorgen, weil die Ressourcen im ambulanten Bereich fehlen oder die
Kassen verweigern, den Kliniken eine ambulante Behandlung zu finanzieren. „Die
Forderung der Kassen wäre dann gleichbedeutend mit einer
Behandlungsverweigerung. Dies ist nicht unser Anspruch an die Versorgung in
Deutschland“, sagt Gaß. Ginge es nach dem GKV-Spitzenverband würden tausende
ihrer psychisch kranken Beitragszahler unversorgt an den Türen der
Krankenhäuser abgewiesen werden, ohne dass eine Alternative vorhanden ist.

Quelle: Pressenachricht, 03.02.2023

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