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DKI Psychiatrie Barometer 2019/2020 - Keine gute Bilanz für die PPP-RL

DKI Psychiatrie Barometer 2019/2020 - Keine gute Bilanz für die PPP-RL (Pressemitteilung).



Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) stellt mit dem Bericht für das Jahr 2019
/ 2020 die Ergebnisse des PSYCHIATRIE Barometers vor. Es zeigt sich: 82 Prozent
der Kliniken halten die im September 2019 beschlossene PPP-RL für einen Rück-
und keinen Fortschritt in der Versorgung psychisch kranker Menschen.

Für das Psychiatrie-Barometer des DKI 2019/2020 wurden psychiatrische und
psychosomatische Fachkrankenhäusern sowie Allgemeinkrankenhäuser mit
psychiatrischen oder psychosomatischen Fachabteilungen zu aktuellen
Fragestellungen in diesem Versorgungsbereich im Zeitraum von Januar bis März
2020 befragt. Beteiligt haben sich insgesamt 95 Einrichtungen.

Neben Themen wie Qualitätsmanagement und der wirtschaftlichen Lage, wurden die
Kliniken auch zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie
(PPP-RL) befragt, welche der G-BA im letzten Jahr gegen die Stimmen der DKG
beschlossen hat.

Die Ergebnisse zeichnen ein sehr homogenes Stimmungsbild der Kliniken und legen
gleichzeitig die Schwachstellen der Richtlinie frei:

82 % der Kliniken stimmen zu, dass die PPP-RL ein Rück- und kein Fortschritt in
der Versorgung psychisch kranker Menschen ist.
Mehr als die Hälfte der Kliniken erwartet als Folge der PPP-RL, dass
Krankenhäuser noch weniger Personal als bisher von den Krankenkassen finanziert
bekommen.
79 % der Befragten befürworten, dass es sinnvoll ist, dass Häuser mit
ungewöhnlich hohen Patientenzahlen oder Personalausfällen von den Vorgaben
abweichen können.
Knapp drei Viertel der Kliniken erwarten, dass Personal aufgrund der
PPP-RL-Umsetzung zukünftig nicht mehr dort eingesetzt wird, wo es fachlich
gebraucht wird, sondern, wo es nachgewiesen werden muss.
Ein Großteil der Kliniken wünscht sich eine weiter gefasste Anrechnung von
Berufsgruppen gemäß PPP-RL.
Die vollständigen Ergebnisse können hier abgerufen werden.

Bereits seit ihrer Einführung werden die Vorgaben der PPP-RL von zahlreichen
Krankenhäusern und Fachverbänden kritisiert, da die starren Vorgaben die
Sicherstellung der Versorgung gefährden. Mit Beschluss vom 15.10.2020 wurden
Änderungen und Konkretisierungen hinsichtlich der Nachweispflichten und der
Höhe des Vergütungswegfalls bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben in die
Richtlinie aufgenommen sowie die Sanktionen um ein Jahr verschoben. Die
inhaltlichen Schwachpunkte der Richtlinie wurden jedoch nicht angegangen. Aus
Sicht des BDPK ist es unbedingt notwendig, die Richtlinie grundlegend zu
überarbeiten und Möglichkeiten für eine ausreichende Berücksichtigung
individueller Charakteristika, Spezialisierungen und organisatorischer
Besonderheiten vorzusehen.

Dass die Sanktionen bei Nichteinhaltung der Personalvorgaben aufgrund der
Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben wurden, zeigt außerdem, dass auch
psychiatrische und psychosomatische Kliniken stark von der Pandemie betroffen
sind. Dringend erforderlich wäre es daher, den kürzlich von der Politik
aufgespannten Rettungsschirm 2.0 ebenso auf diese Krankenhäuser auszuweiten.

Quelle: Pressemitteilung, 18.12.2020

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