Forderungspapier für die stationäre Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Sachsen
Forderungspapier für die stationäre Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Sachsen (Krankenhausgesellschaft Sachsen, PDF, 1 MB).
Anfang 2020 trat die Richtlinie zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft. Gemäß der PPP-RL-Grundsätze sollen mit ihr geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und
psychosomatischen Versorgung festgelegt werden. Diese umfassen insbesondere
die Ermittlung verbindlicher Mindestvorgaben für die Personalausstattung in den
stationären Einrichtungen.
Bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der PPP-RL wurden Inhalt und
Methodik von Krankenhäusern und Fachverbänden scharf kritisiert: zu
bürokratisch und nicht an einer modernen Patientenversorgung orientiert.
Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und die
Landeskrankenhausgesellschaften hatten sich seit Inkrafttreten der PPP-RL
nachdrücklich für eine deutliche Nachbesserung durch den G-BA eingesetzt. Die
KGS hat hierzu das Forderungspapier „5 FATALE FOLGEN für die stationäre
Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Sachsen“ herausgegeben und sich
damit an die sächsischen gesundheitspolitischen Mandats- und
Entscheidungsträger gewandt.
Die 94. GMK (Gesundheitsministerkonferenz) hatte die Kritik mit großer
Besorgnis zur Kenntnis genommen und im Juni 2021 in diesem Sinne einen
Beschluss gefasst, der den G-BA zu entsprechenden Nachbesserungen an der PPP-RL
auffordert.
Nunmehr konnte auf Initiative der DKG erreicht werden, dass der G-BA den
benannten GMK-Beschluss voraussichtlich in seiner Plenumssitzung am 16.09.2021
beraten wird.
Quelle: Krankenhausgesellschaft Sachsen, 09.09.2021