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G-BA beschließt Erstfassung der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

G-BA beschließt Erstfassung der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (Gemeinsamer Bundesausschuss).



Fristgerecht hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin die Erstfassung einer Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik beschlossen. Demnach gelten künftig für die psychiatrische, kinder-​ und jugendpsychiatrische und psychosomatische Versorgung verbindliche personelle Mindestvorgaben. Den Besonderheiten psychosomatischer Behandlungen
wird dabei stärker Rechnung getragen als bisher. Außerdem wird die Bedeutung
von Genesungsbegleitern für eine leitliniengerechte Patientenversorgung
hervorgehoben. Die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen haben
einen Nachweis über die Einhaltung der Mindestvorgaben zu führen und können
beispielsweise bei ungewöhnlich hohen Patientenzahlen oder Personalausfällen
von ihnen abweichen. Übergangsregelungen sehen vor, dass die Nichteinhaltung
der Vorgaben für die Krankenhäuser im ersten Jahr sanktionslos bleibt und
anschließend Vergütungsausschlüsse nach sich ziehen kann.

„Mit dieser Richtlinie erreichen wir Verbesserungen in der psychiatrischen und
psychosomatischen Versorgung von erkrankten Kindern und Jugendlichen, bei der
pflegerischen Betreuung in der Intensivbehandlung psychisch erkrankter
Erwachsener und bei der psychologischen Behandlung der betroffenen Patientinnen
und Patienten, weil hier die Minutenwerte deutlich erhöht wurden. Der heutige
Beschluss ist zudem eine qualifizierte Basis für die Weiterentwicklung der
Richtlinie. Sobald die Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit
vorliegt, werden wir auf der Grundlage der aus dem Nachweisverfahren gewonnenen
Daten weiterberaten und die Richtlinie fortschreiben“, sagte der unparteiische
Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, am Donnerstag in Berlin.

Als Grundlage der Beratungen wurden die Ergebnisse von zahlreichen
Expertenworkshops zu ausgewählten psychischen Erkrankungen auf Basis von
S3-​Leitlinien herangezogen und zudem die Erkenntnisse aus umfassenden
Evidenzrecherchen zu Mindestanforderungen an die Personalausstattung in der
Psychiatrie und Psychosomatik berücksichtigt. Diese beinhalten sowohl die
Ergebnisse systematischer Recherchen der verfügbaren Literatur als auch der
nationalen und internationalen Standards in der Personalausstattung. Weiterhin
sind die aus dem gesetzlich vorgesehenen Stellungnahmeverfahren gewonnenen
Erkenntnisse zentrale Bausteine der neuen Richtlinie. Einbezogen waren
betroffene medizinisch-​wissenschaftliche Fachgesellschaften und weitere
Institutionen, unter anderem auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di.

Die nach einer europaweiten Ausschreibung bei einer Gruppe von Wissenschaftlern
der GWT-​TUD GmbH beauftragte Studie zur Personalausstattung in Psychiatrie und
Psychosomatik wurde wegen offener fachlicher und rechtlicher Fragen bisher
nicht vom G-BA abgenommen. Für die Beratungen in den Gremien des G-BA zur
Entwicklung der neuen Richtlinie wurde die Studie daher auch nicht
berücksichtigt.

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für
Gesundheit und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2020 in
Kraft.

Hintergrund
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für
psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) erhielt der G-BA den
Auftrag, verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung mit dem für die
Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal festzulegen. Zudem soll er
Indikatoren für die einrichtungs-​ und sektorenübergreifende Qualitätssicherung
in der Psychiatrie und Psychosomatik benennen sowie Ausnahmetatbestände und
Übergangsregelungen formulieren.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 19.09.2019

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