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Keine Datengrundlage fuer neue Personalrichtlinie psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen

Bisher keine Datengrundlage für neue Personalrichtlinie psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen (Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands).



Datengrundlage für neue Personalrichtlinie psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen fehlt bisher Praktiker schlagen zukunftsfähiges Instrument und gesetzliche Übergangslösung vor Es zeichne sich ab, dass der Zeitpunkt für das Inkrafttreten einer neuen,
den gesetzlichen Anforderungen genügenden Personalrichtlinie für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen nur sehr schwer zu halten sein werde. Der damit beauftragte gemeinsame Bundesausschuss G-BA verfüge bisher nicht über die notwendige Datengrundlage
dafür. Eine Situation ohne klare und fundierte Regelungen müsse auf jeden Fall vermieden werden, erklären Dr. Margitta Borrmann-Hassenbach, Vorsitzende der BAG Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser und Holger Höhmann, Vorsitzender der
Fachgruppe Psychiatrische Einrichtungen des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD).

Die neuen Mindestvorgaben für die Personalausstattung der psychiatrischen und
psychosomatischen Krankenhäuser und Abteilungen sollen bis 2020 in den
Qualitätsrichtlinien des G-BA festgelegt sein. Die bisher geltende
Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ist nur noch bis zum 31. Dezember
dieses Jahres gültig.

In einer gemeinsamen Stellungnahme warnen beide Verbände vor einer ungeregelten
Lage. Sie könne zu einer Gefahr für die Sicherstellung der Versorgung führen.
Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass es bereits ein zukunftsfähiges, am
Patientenbedarf orientiertes Personalbemessungsinstrument gibt. Entwickelt
wurde es von einer großen Anzahl von Fach- und Berufsverbänden – auch der BAG
und der VKD-Fachgruppe - auf der „Plattform Personalbemessung“. Die Experten
sind von der Umsetzbarkeit und Qualität dieses Instruments überzeugt. Es
basiert auf der Psych-PV von 1991 und greift medizinischen und prozeduralen
Fortschritt seither auf. Es wird derzeit in einer Machbarkeitsstudie überprüft.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat das Modell als fachlich fundiert
bewertet.

Holger Höhmann: „Das Modell ist praxisorientiert und zukunftsfähig. Der G-BA
kann darauf aufbauen. Es muss nun umfassend ausgearbeitet und für den
Psychiatriealltag praktikabel gestaltet werden.“ Das werde, so rechnen die an
der Plattform beteiligten Experten, noch einmal bis zu zwei Jahre dauern.
Deshalb müsse es eine Übergangslösung geben, damit die Patientenversorgung in
der Zwischenzeit gesichert sei.

Der Vorschlag: die Gültigkeit der Psych-PV wird um drei Jahre verlängert. Dem
G-BA wird gleichzeitig mehr Zeit gegeben, die neuen Mindestvorgaben für die
Personalbemessung festzulegen. Bereits in der Übergangsphase könnte es auf
Grund des zu erwartenden Mehrbedarfs an Personal durch die neue Richtlinie
schon eine Anpassung der Psych-PV geben.

Die Autoren der Gemeinsamen Stellungnahme verweisen darauf, dass die
Entwicklung eines nachhaltigen, methodisch validen Instruments für die künftige
Personalbemessung eine komplexe Herausforderung ist. Die Qualität einer solchen
Richtlinie sowie des dazu gehörenden Bemessungsinstruments sei bedeutend
wichtiger als formale Termintreue mit fraglichen Ergebnissen.

Wortlaut der Gemeinsamen Stellungnahme „Sicherstellung einer funktional
geregelten Personalbemessung in den Fachkliniken und Abteilungen für
Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie ab 2020“ unter
www.vkd-online.de

Quelle: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands, 30.04.2019

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