Az. S 13 KR 379/20: Die Leistungserbringung gem. Mm-R in der Übergangsphase und eine darauf basierende positive Mindestmengenprognose ist auch ohne vorherige Zustimmung durch die Krankenkassen rechtmäßig /> Hinweise zur Leistungsplanung / Budgetverhandlung für 2021 />
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