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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (QS PPP) - FAQ mydrg.de





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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (QS PPP) - FAQ

Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (QS PPP) - FAQ (IQTIG).



Seit dem 1. Januar 1991 regelte die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) die Maßstäbe und Grundsätze für die Ermittlung des Personalbedarfs in psychiatrischen Einrichtungen. Mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und
psychosomatische Leistungen" (PsychVVG) wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, bis zum 30. September 2019 verbindliche Mindestpersonalvorgaben für psychiatrische und
psychosomatische Einrichtungen festzulegen. Folgend wurde zum Jahresende 2019
die Psych-PV außer Kraft gesetzt und durch die seit dem 1. Januar 2020 geltende
„Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL)
abgelöst.

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Quelle: IQTIG, 21.05.2021

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