PPP-Richtlinie: Psychosomatik wird ausdifferenziert, Übergangsfristen werden verlängert
Mindestpersonalausstattung in der stationären Psychiatrie und Psychosomatik - G-BA entwickelt Anforderungen weiter (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Der G-BA hat am 18. Juni 2026 die Richtlinie zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) geändert – Kernpunkte: sieben statt vier Behandlungsbereiche in der Psychosomatik, Übergangsfrist für 90-Prozent-Erfüllungsgrad bis Ende 2028 verlängert, Nachweispflichten für Ausnahmetatbestände vereinfacht.
G-BA passt PPP-Richtlinie an: Psychosomatik ausdifferenziert, Übergangsfristen verlängert
Berlin, 03.07.2026 10:27 Uhr
Im vollstationären Bereich der Psychosomatik werden die bisherigen Kategorien P1 und P2 auf fünf Kategorien ausdifferenziert, um Behandlungsintensität und -komplexität besser abzubilden.
Die empirische Grundlage lieferte das Innovationsfonds-Projekt EPPIK. Im teilstationären Bereich bleibt die bisherige Zweiteilung in Regel- und Komplexbehandlung erhalten.
Die Übergangsregelung für den Erfüllungsgrad wird um zwei Jahre verlängert: 90 Prozent müssen erst bis Ende 2028 erreicht werden, 95 Prozent ab Januar 2029, 100 Prozent ab Januar 2031.
Praktisch erleichtert wird den Häusern zudem, dass Pflegehilfskräfte im Nachtdienst und Psychologische Psychotherapeuten auf andere therapeutische Berufsgruppen für ein weiteres Jahr anrechenbar bleiben.
Die Nachweisführung für Ausnahmetatbestände – also Situationen, in denen Mindestvorgaben unterschritten werden dürfen, etwa bei hohen krankheitsbedingten Ausfällen – wird präzisiert und vereinfacht.
Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Verlängerung der Übergangsfristen wirkt auf mich wie ein pragmatisches Eingeständnis: Viele psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen schaffen die geforderte Personalausstattung schlicht nicht – schon allein wegen des Fachkräftemangels.
Gleichzeitig wirft die Ausdifferenzierung der Psychosomatik in fünf Behandlungsbereiche neue Dokumentationsaufwände auf.
