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PPP-RL: Aussetzung des Stationsbezugs sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung

PPP-RL: Aussetzung des Stationsbezugs sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung (DKG).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Kompromiss, den die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) zur Richtlinie der Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) getroffen hat. Damit wird sowohl der Forderung der DKG nach grundsätzlicher Überarbeitung, als
auch den Bedenken der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Rechnung getragen. Der
GMK und der DKG war es besonders wichtig zu verhindern, dass starre und
kleinteilige Vorgaben die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch erkrankter
Menschen in Krankenhäusern erschwerten. Zudem sollte die gemeindenahe
stationäre Versorgung durch die Vorgaben der Richtlinie nicht gefährdet
werden.

„Unser Hauptkritikpunkt an den PPP-RL war immer der starre Stationsbezug.
Dieser macht moderne Therapiekonzepte schier unmöglich und führte aus Sicht der
Praktiker zu einer Verschlechterung der Versorgung. Es ist von großer
Bedeutung, dass hier ein Umdenken eingesetzt hat und wir mit der dreijährigen
Aussetzung ein klares Zeichen für moderne therapeutische Konzepte bekommen
haben“, so Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

Neben diesem zentralen Kompromiss war auch die Aussetzung der Sanktionen im
Jahr 2023 für die Kliniken für die Zustimmung zur Richtlinie unabdingbar.
Gerade in der jetzigen finanziell für die Kliniken bedrohlichen Situation wären
weitere Sanktionen nicht akzeptabel gewesen. Außerdem wurde gerade für die
Stand-Alone-Tageskliniken eine Erleichterung bei der Erreichung der
Mindestvorgaben erzielt, die zur Sicherstellung der wohnortnahen
psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung beitragen wird.

„Insgesamt ist es ein Kompromiss, der Chancen bietet, die psychiatrische und
psychosomatische Versorgung zu sichern, zu verbessern und weiterzuentwickeln.
Sicherlich hätten wir uns mehr gewünscht, aber gerade die Abkehr vom
Stationsbezug und die Aussetzung der Sanktionen war für uns ein großes
Anliegen, zum Nutzen der Patientinnen und Patienten“, so Gaß.

Quelle: DKG, 16.09.2022

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