Wie lässt sich der Wert eines Krankenhauses valide und objektiv ermitteln? /> Was erwarten Niedergelassene von einem Krankenhaus Entlassungsbericht />

PPP-RL: DKG fordert Sanktionsaussetzung und umfassende Überarbeitung der Richtlinie mydrg.de





psychology

PPP-RL: DKG fordert Sanktionsaussetzung und umfassende Überarbeitung der Richtlinie

PPP-RL: DKG fordert Sanktionsaussetzung und umfassende Überarbeitung der Richtlinie (DKG).



18 Monate Corona-Pandemie haben neben den Krankheitsfällen durch COVID-19 vor allem viele psychosoziale und psychische Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger gebracht. Die psychiatrische und psychosomatische Versorgung steht damit für die kommenden Monate und Jahre vor besonderen Herausforderungen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat deshalb eine aktuell anstehende
Änderung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie
(PPP-RL) im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum Anlass genommen, die
Umsetzung eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur
Aussetzung der finanziellen Sanktionen bis zu einer grundsätzlichen
Überarbeitung der PPP-RL zu beantragen. „Der besondere Stellenwert für
Psychiatrie und Psychosomatik muss sich in dieser Richtlinie wiederfinden. Aus
unserer Sicht ist es zwingend erforderlich, die finanziellen Sanktionen
auszusetzen und die Weiterentwicklung der Richtlinie so zu gestalten, dass
Anreize für eine patientenzentrierte, leitlinien- und bedarfsgerechte, flexible
und wohnortnahe Versorgung geschaffen werden“, so Dr. Gerald Gaß,
Vorstandsvorsitzender der DKG.

Die GMK fordert den G-BA auf, „im Rahmen des aktuell anstehenden
Weiterentwicklungsprozesses die PPP-RL unter direktem Einbezug der
Fachexpertise der Länder anzupassen, so dass sie Anreize setzt für die
Entwicklung einer leitliniengerechten, patientenzentrierten und flexiblen
Versorgung und für eine gemeindenahe Versorgung.“ Die GMK begrüßt den Ansatz
der PPP-RL, die Qualität der stationären psychiatrischen und psychosomatischen
Versorgung durch einen bundesweiten Mindeststandard in der Personalausstattung
zu sichern und zu verbessern. Gleichzeitig hat sie aber auch deutliche Kritik
geübt. Starre und kleinteilige Vorgaben könnten die Weiterentwicklung der
Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Krankenhäusern erschweren. Darüber
hinaus sei das psychiatriepolitische Ziel einer gemeindenahen stationären
Versorgung in Frage gestellt. Gerade in der jetzigen Situation muss deshalb
sichergestellt werden, dass die versorgenden Kliniken nicht durch überzogene
Sanktionsmechanismen gefährdet werden. „Wir sind uns hier mit der GMK einig,
dass die finanziellen Sanktionen bis 2025 ausgesetzt werden müssen. Mit unserem
Antrag versuchen wir, das einstimmige Votum der Länderminister in die
Richtlinie mit einfließen zu lassen“, so Gaß.

Unbesehen von diesem Antrag der DKG bleibt die grundsätzliche Kritik der
Krankenhäuser an der Richtlinie bestehen. „Es ist weiterhin unser dringendes
Anliegen, die Richtlinie umfassend zu überarbeiten. Ziel muss es sein, dass die
Personalausstattung die Qualität sichert, dem Personal gute Rahmenbedingungen
bietet, aber gleichzeitig die Bürokratie der Richtlinie gute und innovative
Versorgungskonzepte nicht behindert. Es ist Zeit, dass der G-BA beschließt, die
Richtlinie grundlegend zu überarbeiten und bis dahin die finanziellen
Sanktionen auszusetzen“, so Gaß.

Quelle: DKG, 14.09.2021

« Wie lässt sich der Wert eines Krankenhauses valide und objektiv ermitteln? | PPP-RL: DKG fordert Sanktionsaussetzung und umfassende Überarbeitung der Richtlinie | Was erwarten Niedergelassene von einem Krankenhaus Entlassungsbericht »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige