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DKG-Positionen zur Legislaturperiode 2019 bis 2024 des Europaparlaments

DKG-Positionen zur Legislaturperiode 2019 bis 2024 des Europaparlaments (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die deutschen Krankenhäuser haben frühzeitig erkannt, dass Gesundheitsversorgung und Gesundheitspolitik eine immer größere Rolle in der Europäischen Union (EU) spielen. Sie beteiligen sich bereits seit vielen Jahren konstruktiv an gesundheitspolitischen Debatten auf EU-Ebene und wollen aktiv an der künftigen Weiterentwicklung der Gesundheitspolitik der EU mitwirken. Eine Gesundheitspolitik der EU
kann die Gesundheitspolitik der Mitgliedstaaten in sinnvoller und schonender Weise
unterstützen und da aktiv ergänzen, wo gemeinsames Handeln im Vergleich zu einzelstaatlichen Maßnahmen bessere Erfolge erzielt.
Mit nachstehendem Katalog von Forderungen und Wünschen an die Gesundheitspolitik der EU möchten die deutschen Krankenhäuser Denkanstöße für eine breite
Debatte liefern und damit zur Identifizierung von Zielen, die mit einer Gesundheitspolitik der EU erreicht werden sollen und können, einen aktiven Beitrag leisten.
Anspruch und Verpflichtung, sich an der europäischen Debatte über eine bessere
Gesundheitsversorgung zu beteiligen, ergeben sich für die deutschen Krankenhäuser wie folgt: Die 1.942 Krankenhäuser versorgen mit ihren rund 1,2 Millionen
Mitarbeitern jährlich über 19,5 Millionen Patienten stationär und rund 20 Millionen
Patienten ambulant. Mit rund 97 Milliarden Euro Jahresumsatz sind die deutschen
Krankenhäuser ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Wachstumsmarkt Gesundheitswesen. In vielen Regionen ist das Krankenhaus der größte Arbeitgeber. Krankenhäuser

nehmen für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung eine zentrale Aufgabe wahr und stellen eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung flächendeckend und umfassend sicher. Um bei begrenzten finanziellen Mitteln eine hohe
Qualität der medizinischen Versorgung zu garantieren wirken Krankenhäuser eigenverantwortlich für eine hochwertige medizinische Patientenversorgung zu sozial tragbaren Pflegesätzen und müssen auch unternehmerisch denken und handeln. Dabei
sind sie sich ihrer besonderen Verantwortung als Teil der Daseinsvorsorge bewusst.
Der Grundsatz, dass Mitgliedstaaten verantwortlich sind für die Organisation ihrer
Systeme in den Bereichen soziale Sicherung und Gesundheit, ist eine wichtige Basis
des sozialen Friedens und des Zusammenhalts der jeweiligen Gesellschaft. Diese
Grundentscheidung wurde durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union von Lissabon bestätigt und sollte bei Diskussionen zur Gesundheitspolitik der EU die von allen getragene Gesprächsgrundlage bleiben. Eine Gesundheitspolitik der EU muss daher den jeweiligen gesellschaftlichen Konsens eines
jeden Mitgliedstaats wahren, unter welchen organisatorischen und finanziellen
Bedingungen Gesundheitsversorgung für die jeweils eigenen Bürger zugänglich sein
kann und soll. Eine Gesundheitspolitik der EU kann nationale Maßnahmen sinnvoll
unterstützen und ergänzen. Beispielsweise durch finanzielle Förderung gemeinsamer
Forschung und durch Organisation von Diskussionsplattformen auf EU-Ebene können Fortschritte erreicht werden, die durch einzelne Staaten möglicherweise nicht in
diesem Umfang erzielbar wären. Das schließt beispielsweise grenzüberschreitende
Nutzung von Big-Data zu Forschungszwecken explizit ein. Eine sinnvoll-fördernde,
aber subsidiäre Gesundheitspolitik der EU ist daher eine lohnenswerte Herausforderung, deren Gestaltung – unter weitest gehender Berücksichtigung nationaler Strukturen – die größte Akzeptanz der europäischen Ergänzungen bei nationalen Akteuren findet.
Gleichzeitig hat die Europäische Union in anderen Politikbereichen teilweise eine
umfassende Gestaltungskompetenz erhalten. Maßnahmen aus diesen Bereichen
können teils eine erhebliche Auswirkung auf die Struktur, die Finanzierungsgrundlage oder die sonstige Organisation der mitgliedstaatlichen Gesundheitswesen
haben. Bei zahlreichen Initiativen braucht es mehr Sensibilität für die – manchmal
nicht beabsichtigten – Folgen für die Gesundheitsversorgung. Mögliche strukturelle
und finanzielle Auswirkungen für die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten sollten
daher Bestandteil jeder Gesetzesfolgenabschätzung auf europäischer Ebene sein.
Mögliche finanzielle Auswirkungen auf Krankenhäuser durch EU-Gesetze müssen
durch den europäischen Gesetzgeber abgeschätzt und transparent gemacht werden.

II. Wofür die deutschen Krankenhäuser stehen
a. Generaldirektion SANTE erhalten
Die Generaldirektion SANTE der Europäischen Kommission bietet den Interessenvertretern der Mitgliedstaaten verlässliche Strukturen für vertrauensvolle Ansprache
an Entscheider mit Kompetenz und Erfahrung in Fragen der mitgliedstaatlich organisierten Gesundheitssysteme. Eine Auflösung der Generaldirektion SANTE und eine
Verteilung einzelner Dienste würden dem bedeutenden Sektor der EU-Gesundheitswirtschaft gänzlich seine Artikulationsplattform entziehen. Bei einer möglichen
Zuordnung der bisherigen Gesundheitsdienste etwa zur der für den Binnenmarkt
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zuständigen Generaldirektion GROW, müssten Leistungserbringer- oder Kostenträgerverbände mit Vertretern von Automobil- oder Raumfahrtindustrie um Aufmerksamkeit und Einfluss bei einem für alle Industriezweige gleichzeitig zuständigen
Generaldirektorat werben. Aufgrund der vorangegangen dargestellten Besonderheiten von europäischer Gesundheits- und Sozialpolitik wäre das unangemessen.
b. Versorgungsangebot für EU-Patienten verbessern
Mit der Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung haben die Bürgerinnen und Bürger europaweite Wahlfreiheit für Gesundheitsleistungen erhalten. Deutsche Krankenhäuser bieten ein
hohes Maß an Qualität von medizinischen Leistungen und Dienstleistungen rund um
die Gesundheitsversorgung. Das deutlich erweiterte ambulante Behandlungsspektrum deutscher Krankenhäuser bietet dabei zusätzliche Chancen. Die Krankenhäuser
sind für den europäischen Wettbewerb um Patienten bereit und wollen für eine qualitativ hochwertige Versorgung Gesundheitsdienstleistungen und medizinische Dienstleistungen für Patienten aus dem Ausland erbringen. Die Richtlinie, die in ihren Effekten für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, muss überprüft und Hinderungsgründe für die erwünschte
Patientenmobilität abgebaut werden. Im Bereich seltener Erkrankungen kann die
grenzüberschreitende Versorgung von Patienten durch weitere finanzielle Förderung
der Europäischen Referenznetzwerke vorangebracht werden.

c. Stärkung der Gesundheitsberufe
Die besondere Aufgabenstellung für die Krankenhäuser im Rahmen der Versorgungssicherheit (Leistungsvorhaltung rund um die Uhr, unterschiedliche Intensität
der Inanspruchnahme von Leistungen) erfordert in besonderer Weise eine flexible
Arbeitszeitorganisation. Krankenhäuser müssen in die Lage versetzt werden, eine
finanzierbare und problemorientierte Arbeitszeitgestaltung zu organisieren, z. B. in
Form von Bereitschaftsdiensten. Die Bemühungen um eine patienten- und mitarbeiterfreundliche Arbeitszeitorganisation in den Kliniken muss durch einen Rechtsrahmen begleitet werden, der differenzierte Formen der Arbeitszeit und ihrer Bewertung
zulässt. Eine Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie ist dringend erforderlich.
Die – auch zeitlich befristete – Anstellung von Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten kann zur Steigerung der Qualität der Krankenhausversorgung in Deutschland
und zur Abdeckung von personellen Engpässen dienen. Die mit der Richtlinie zur
Anerkennung von Berufsqualifikationen erwartete verstärkte Mobilität von Arbeitnehmern kann jedoch weiter gestärkt werden.
d. Höhere Qualität der Leistung durch Austausch von Informationen
Durch den Austausch von Erfahrungen und „guten Praktiken“ kann die Qualität bei
der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen oder bei medizinischen Geräten
gesteigert werden. Die Europäische Union kann einen freiwilligen Austausch für alle,
die daran interessiert sind, mit der Bereitstellung und Unterstützung von Austauschplattformen fördern. Gleichzeitig ist anzuerkennen, dass anstelle beispielsweise einer
verbindlichen EU-Nutzenbewertung für Gesundheitstechnologien (hta) auch durch
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projektweise erprobte Zusammenarbeit von hta-Verantwortlichen ein Mehrwert generiert werden kann. Die Umsetzung möglicher gemeinsamer Ziele muss dabei in der
alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben.
e. Vereinfachung der EU-Förderprogramme
Alle Förderprogramme der EU sollten in der nächsten Förderperiode weiter und von
Grund auf vereinfacht werden. Erfahrungen mit EU-Projekten zeigen, dass die derzeitige Umsetzungspraxis für kleinere Träger kaum handhabbar ist. Die Indikatorik
der Programme sollte deutlich reduziert und nationale Prüfungen anerkannt werden.
Bewährte vereinfachte Kostenoptionen sollten verstärkt genutzt werden.

f. Digitale Transformation fördern
Die Digitale Transformation macht auch vor dem Gesundheitswesen keinen Halt.
Gerade für soziale Dienstleister, denen der Weg zum Kapitalmarkt verschlossen ist,
stellen entsprechende Investitionen eine große Hürde dar. Gleichzeitig sind solche
Investitionen unerlässlich, um mit den Herausforderungen der Zukunft umzugehen
und langfristig eine niedrigschwellige Gesundheitsversorgung für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Förderprogramme zur digitalen Transformation sollten daher insbesondere soziale Dienstleister wie Krankenhäuser angemessen berücksichtigen.

g. Förderung der gemeinsamen Forschung mit Partnern in Europa
Deutsche Krankenhäuser arbeiten innovativ und zukunftsgerichtet. Mit erheblichem
Aufwand an finanziellen Mitteln und Personal werden Verfahren und Produkte entwickelt, die Diagnose und Therapie am Patienten ständig verbessern. Dieses hohe
Innovationspotenzial kann durch Zusammenarbeit mit Partnern in Europa zum Wohle
der Patienten noch gesteigert werden. Die rund 500 Millionen Bürger Europas bieten
einen großen Datenpool, der für grenzüberschreitende Gesundheitsforschung genutzt werden sollte. Rechtliche Hürden für eine solche Zusammenarbeit müssen abgebaut und die Zusammenarbeit finanziell erheblich gefördert werden. Die Förderung
von Forschung im Bereich Gesundheitsversorgung ist zugleich Förderung der Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit eines der stärksten Wirtschaftsbereiche in
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Forschungsförderung im Bereich
der Gesundheit sollte daher eine hohe Priorität eingeräumt werden.

h. Verbesserung der Arzneimittelsicherheit (insbesondere securPharm)
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft unterstützt ausdrücklich Maßnahmen zum
wirksamen Schutz vor Arzneimittelfälschungen. Allerdings kann die Umsetzung der
mit der delegierten Verordnung zu Arzneimittelfälschungen vorgesehenen Maßnahmen im Krankenhausbereich im Ergebnis keinen Beitrag zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen leisten. Vielmehr stellt die Umsetzung der delegierten Verordnung die
Krankenhäuser einseitig vor enorme Herausforderungen, ohne dass damit der
Schutz vor Arzneimittelfälschungen verbessert werden kann. Die delegierte Verordnung zu Arzneimittelfälschungen trat im Februar 2019 trotz der in vielen Ländern
schwer einschätzbaren Probleme in Kraft. Es muss beobachtet werden, inwieweit die
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EU-Vorgaben in den Kliniken und öffentlichen Apotheken umgesetzt werden. Einer
eventuellen Gefährdung der Versorgung mit Arzneimitteln müsste dann entschlossen
entgegengearbeitet werden.

i. Liefer- und Versorgungsengpässe von Arzneimitteln
Angesichts der unverändert erheblichen Probleme mit Liefer- und Versorgungsengpässen von Arzneimitteln sind grundlegende Maßnahmen zur Verhinderung von
Liefer- und Versorgungsengpässen auch auf europäischer Ebene erforderlich.
Lieferengpässe von Arzneimitteln sind in den Krankenhäusern in Deutschland zu
einem dauerhaften Problem geworden. Es konnten zwar Verbesserungen hinsichtlich
der Informationen über Lieferengpässe erzielt werden, allerdings hat sich an dem
Umfang der Lieferengpässe und damit an dem Ausmaß der Problematik nach Rückmeldungen aus den Krankenhäusern kaum etwas verändert. Angesichts der Häufung
von Lieferengpässen auch bei dringend erforderlichen Arzneimitteln, für die keine
Therapiealternativen zur Verfügung stehen, besteht aus Sicht der Krankenhäuser die
ernsthafte Gefahr, dass die Versorgung zukünftig nicht mehr vollumfänglich sichergestellt werden kann.
Aus Sicht der Krankenhäuser sind deshalb Maßnahmen zur Eindämmung von
Lieferengpässen und zur Verhinderung von Versorgungsengpässen erforderlich. Es
wurden zwar auch in Deutschland bereits einzelne Maßnahmen eingeleitet, wie die
Erstellung einer Liste versorgungsrelevanter, engpassgefährdeter Arzneimittel und
die Einrichtung eines „Jour Fixe“ zu Lieferengpässen, der die Versorgungslage beobachtet und bewertet. Zur Verhinderung weiterer Lieferengpässe sind diese aber aus
Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft nicht ausreichend.

j. Förderung der Entwicklung neuer Antibiotika
Auf nationaler und internationaler Ebene werden vielfach Bemühungen unternommen, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung neuer Antibiotika zu verbessern.
Zur Förderung der dringend notwendigen Entwicklung neuer Antibiotika sind diese
Anstrengungen weiter zu intensivieren. Die grundlegende Problematik bei der Entwicklung neuer Antibiotika ist, dass deren Entwicklung extrem aufwändig ist, dass
aber neue Antibiotika aufgrund der Resistenzproblematik nur sehr begrenzt eingesetzt werden sollen. Hinzu kommt das vergleichsweise niedrige Preisniveau der
Antibiotika. Deshalb sind die wirtschaftlichen Anreize für pharmazeutische Unternehmen, sich in der Entwicklung neuer Antibiotika verstärkt zu engagieren unter den
jetzigen Rahmenbedingungen ausgesprochen gering. Deshalb ist es dringend erforderlich, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung neuer Antibiotika zu verbessern.
Die Zulassung neuer Antibiotika erfolgt zentral auf europäischer Ebene durch die
EMA. Deshalb sollten insbesondere auf EU Ebene im Zulassungsverfahren für neue
Antibiotika entsprechende Förderungsmaßnahmen etabliert werden, wie sie insbesondere für Orphan Drugs bereits gelten. Dies würde die Rahmenbedingungen für
die Entwicklung neuer Antibiotika deutlich verbessern und wäre längerfristig ein wichtiger Beitrag für die Verbesserung der Verfügbarkeit insbesondere von Reserveantibiotika.
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k. Förderung der Gewebeversorgung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte stets die Ziele der EU Richtlinien zur
Gewebeversorgung begrüßt. Als größtes Problem des bestehenden europäischen
Rechtsrahmens zur Gewebeversorgung ist die mit der Richtlinie 2006/17/EG festgelegte maximale Zeitspanne für die Blutentnahme bei postmortalen Gewebeentnahmen anzusehen. Danach muss die Blutentnahme für die erforderliche Spendertestung bei postmortalen Gewebespenden innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Ist dies
nicht möglich, darf, auch bei geeigneten Gewebespendern, eine Gewebeentnahme
nicht mehr erfolgen. In vielen Fällen ist die Einhaltung dieser 24-Stunden-Vorgabe
aufgrund der im Vorfeld einer Gewebespende erforderlichen Prozesse (Aufklärungsund Einwilligungsgespräche mit Angehörigen, Verlegung des postmortalen Spenders, Information des Entnahmeteams u. a.,) nicht zu realisieren. Dies hat zur Folge,
dass potentielle Gewebespenden in großem Umfang nicht realisiert werden können.
Nach Erhebungen in Krankenhäusern könnten durch eine Änderung der 24-StundenRegelung der Richtlinie 2006/17/EG flächendeckend etwa 25 Prozent mehr Gewebespenden realisiert werden. Dies würde - ohne Verschlechterung der Qualität der
Gewebetransplantate - die Versorgungssituation der Bevölkerung mit Gewebe in
Deutschland und Europa nachhaltig verbessern. Deshalb ist aus Sicht der Deutschen
Krankenhausgesellschaft eine Änderung der Richtlinie 2006/17/EG in diesem Punkt
dringend erforderlich.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 06.08.2019

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