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Flächendeckende ambulante Pauschalen auf der Zielgeraden

Flächendeckende ambulante Pauschalen auf der Zielgeraden (HPlus).



Erstmals haben die Partner H+, santésuisse und FMCH ihr Tarifwerk mit ambulanten Pauschalen gegenüber den Tarifpartnern vorgestellt. Schon bald kann im ambulanten Spitalbereich eine Mehrheit der Leistungen mit Pauschalen abgegolten werden, je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70% oder höher. Die
Einreichung des Tarifwerks beim Bundesrat soll gemäss einem von allen Tarifpartnern unterzeichneten Letter of
intent bis Ende Jahr erfolgen. Die neuen ambulanten Pauschalen wurden im Rahmen der
gemeinsamen Tariforganisation «solutions tarifaires suisses sa» von H+, santésuisse und FMCH
entwickelt.
Die Einführung von flächendeckenden ambulanten Pauschaltarifen ist einen
wichtigen Schritt näher gerückt. Die solutions tarifaires suisses sa mit den Partnern H+,
santésuisse und FMCH hat ihr auf ambulanten Pauschalen beruhendes Tarifwerk den Tarifpartnern
vorgestellt und sie eingeladen, im Projekt mitzumachen. Damit führen die Tarifpartner die
Zusammenarbeit über den ambulanten Tarif der Zukunft konstruktiv weiter.

Wille von Bundesrat und Parlament umgesetzt
Mit einem Letter of intent haben sich sämtliche Tarifpartner im Frühjahr
verpflichtet, dem Bundesrat bis Ende Jahr ein umfassendes Tarifwerk zu
unterbreiten. Im Sommer hat das Parlament beim
ambulanten Tarifwesen eine KVG-Änderung beschlossen. So sollen ambulante
Pauschalen wo
immer möglich den Einzelleistungstarif ersetzen. Ebenfalls sollen der
Einzelleistungstarif und ambulante Pauschalen von allen Tarifpartnern unter
dem Dach einer nationalen Tariforganisation
weiterentwickelt werden. Vertreter der Spitäler, der Ärzteschaft und der
Krankenversicherer haben
in den vergangenen Monaten den neuen ambulanten Tarif der Zukunft für die
pauschalierte Abrechnung von häufig durchgeführten und standardisierbaren
Untersuchungen und Behandlungen
erarbeitet. Ziel ist es, ein Maximum aller ambulanten Untersuchungen und
Behandlungen pauschal abrechnen zu können. Der neue Tarif löst zahlreiche
Elemente des veralteten Einzelleistungstarifs TARMED ab, und schafft damit die
Möglichkeit, einige der von der Genehmigungsbehörde konstatierten Mängel des
TARDOC zu beheben.
Pauschalen: gleiche Leistung, gleiche Vergütung
Mit ambulanten Pauschalen werden gleiche Operationen, gleiche medizinische
Abklärungen und
gleiche Interventionen pauschal und damit immer gleich vergütet. Neu dienen
reelle Kosten- und
Leistungsdaten der Leistungserbringer als Basis, wie dies bereits bei den
stationären Pauschalen
(SwissDRG) der Fall ist. Dies ist ein Novum, da bis anhin noch kein
Einzelleistungstarif auf reellen
Kosten- und Leistungsdaten aufgebaut wurde. Für die Ärztinnen und Ärzte sowie
die Spitäler ist
mit ambulanten Pauschalen eine transparente und faire Vergütung garantiert,
gleichzeitig werden
die bekannten Fehlanreize des heutigen Einzelleistungstarifs minimiert. Im
Gegensatz zum Einzel-
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leistungstarif, der sämtliche Untersuchungen und Behandlungen in einem hohen
Detaillierungsgrad umfasst, werden mit ambulanten Pauschalen die operativen
Eingriffe und aufwendige Untersuchungen und Behandlungen auf einfache und klar
verständliche Weise abgegolten.
Hoher Anteil von Pauschalen in Spitälern
Mit diesen Leistungspaketen kann im ambulanten Spitalbereich schon bald eine
Mehrheit der Leistungen abgegolten werden, je nach Fachgebiet liegt der Anteil
sogar bei 70% oder höher. Pauschalen tragen dazu bei, das Kostenwachstum zu
dämpfen. Das haben die Pauschalen im stationären Spitalbereich deutlich
gezeigt. Davon profitieren die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler
direkt

Quelle: HPlus, 09.09.2021

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