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Meilenstein für die Qualitätsentwicklung und Patientensicherheit

Schweiz: Spitäler, Kliniken und Krankenversicherer reichen gemeinsam Qualitätsvertrag beim Bundesrat ein (HPlus).



H+, santésuisse und curafutura haben gemeinsam einen Qualitätsvertrag für Spitäler und Kliniken beim Bundesrat eingereicht. Der Vertrag ist zusammen mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) erarbeitet worden und ist der erste Vertrag dieser Art überhaupt. Das ist ein Meilenstein für die Qualitätsentwicklung und Patientensicherheit in Spitälern
und Kliniken. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) fordert im neuen Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den
Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer
(Qualitätsverträge). H+, santésuisse und curafutura
haben in Partnerschaft mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) einen
Vertrag abgeschlossen, den H+, santésuisse und curafutura nun beim Bundesrat
eingereicht haben. Der
Vertrag kann bei seiner Genehmigung in Kraft treten.
Die Vertragspartner sehen in der erstmaligen nationalen Einigung auf
weitreichende Regeln zur
Qualitätsentwicklung einen Meilenstein für die Qualität und Patientensicherheit
in Spitälern und
Kliniken. Gleichzeitig ist die systematische Weiterentwicklung des Vertrags
bereits heute festgelegt. Die Vertragspartner haben weitreichende Elemente
vereinbart, anhand welcher die Spitäler und Kliniken Qualität und
Patientensicherheit verbindlich, einheitlich und transparent entwickeln. Dazu
wurden nationale Themenbereiche der Qualitätsentwicklung definiert. In diesen
Themenbereichen müssen Spitäler und Kliniken künftig von den Vertragspartnern
anerkannte
Qualitätsverbesserungsmassnahmen umsetzen und einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess sicherstellen. Eine unabhängige Prüfstelle wird die
individuelle Qualitätsentwicklung in
den Spitälern und Kliniken stichprobenartig überprüfen. Die Auswahl erfolgt
basierend auf Resultaten der bereits heute bestehenden nationalen
Qualitätsmessungen, z. B. des ANQ, oder
durch Zufallsprinzip. Die Ergebnisse der Überprüfung sowie eine
Selbstdeklaration werden für
jeden Spital- oder Klinikstandort transparent publiziert.
Integration von Bewährtem
Der Qualitätsvertrag berücksichtigt die breite Palette bereits umgesetzter
Qualitätsaktivitäten
von Spitälern und Kliniken und ermöglicht darüber hinaus eine nahtlose
Integration verschiedener bestehender und zukünftiger Qualitätsinitiativen.
Auch bereits international etablierte Mechanismen zur Überprüfung der
Qualitätsentwicklung sind aufgenommen worden. Bereits bestehende Strukturen
hinsichtlich der Qualität helfen bei der Umsetzung, dazu gehört insbesondere
der nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ).
Die Zusammenarbeit im ANQ unterstützt zudem eine enge Abstimmung mit den
Kantonen und deren
Qualitätsvorgaben.
Medienkontakte
H+ Die Spitäler der Schweiz
Anne-Geneviève Bütikofer, Direktorin
Tel. 031 335 11 63
medien@hplus.ch
santésuisse
Verena Nold, Direktorin
Tel. 079 291 06 04
verena.nold@santesuisse.ch
curafutura
Pius Zängerle, Direktor
Tel. 079 653 12 60
pius.zaengerle@curafutura.ch
MTK
Andreas Christen, Direktor ZMT
Tel. 041 419 58 11
andreas.christen@zmt.ch
H+ Die Spitäler der Schweiz ist der nationale Verband der öffentlichen und
privaten Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen. Ihm sind 205 Spitäler,
Kliniken und Pflegeinstitutionen als Aktivmitglieder an 435 Standorten sowie
140
Verbände, Behörden, Institutionen, Firmen und Einzelpersonen als
Partnerschaftsmitglieder angeschlossen. H+ repräsentiert
Gesundheitsinstitutionen mit rund 200’000 Erwerbstätigen.
santésuisse ist der führende Branchenverband der schweizerischen
Krankenversicherer und setzt sich für ein freiheitliches, soziales und
finanzierbares Gesundheitssystem ein, das sich durch einen effizienten
Mitteleinsatz und
qualitativ gute medizinische Leistungen zu fairen Preisen auszeichnet.
curafutura ist der Verband der innovativen Krankenversicherer: CSS, Helsana,
Sanitas und KPT. curafutura setzt
sich für ein solidarisch gestaltetes und wettbewerblich organisiertes
Gesundheitssystem ein.
Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) befasst sich mit der Regelung aller
grundsätzlichen Fragen, die sich
aus dem Medizinalrecht und den Medizinaltarifen für die Träger der
obligatorischen Unfallversicherung ergeben. Die
MTK, die Militär- und Invalidenversicherung schliessen in der Regel gemeinsam
Verträge ab mit den Spitälern und
mit den Verbänden der Medizinalpersonen

Quelle: HPlus, 06.05.2022

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