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Schweiz: 2020 wurden 83 Milliarden Franken für die Gesundheit ausgegeben

Schweiz: Gesundheitsausgaben 2020 entsprechen monatlich 804 Franken pro Person (Bundesamt f. Statistik).



Die Gesundheitsausgaben sind 2020 um 1,0% gewachsen, was unter dem Trend der letzten fünf Jahre liegt (+2,3%). Das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt (BIP) zu laufenden Preisen stieg im Vergleich zu 2019 von 11,3% auf 11,8%. Soweit einige der neusten Ergebnisse des Bundesamtes für
Statistik (BFS) zu den Kosten und der Finanzierung des Gesundheitswesens.

2020 stiegen die Gesundheitsausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Milliarden
Franken auf 83,3 Milliarden Franken an (2019: 82,5 Mrd.). Die grössten
Kostentreiber waren die Spitäler (+0,5 Mrd. Franken) und die
sozialmedizinischen Einrichtungen (+0,3 Mrd. Franken). Die Kosten für
Arztpraxen und ambulante Zentren waren dagegen rückläufig (–0,8 Mrd. Franken),
was sich zumindest teilweise mit den Massnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie
in der ersten Jahreshälfte erklären lässt. Bei den Kosten für
Gesundheitsleistungen des Staates zeigt sich wiederum ein sehr starkes Wachstum
(+1,2 Mrd. Franken).

Das Kostenwachstum bei den ambulanten und stationären Kurativbehandlungen
(+0,6% bzw. +1,1%) sowie bei der Rehabilitation (+2,2%) fiel 2020 tiefer aus
als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (+2,3%). Eine überdurchschnittliche
Wachstumsrate verzeichnen dagegen die Langzeitpflege (+2,6%), die
Gesundheitsgüter (+2,7%), die Verwaltung (+3,3%) und die unterstützenden
Dienstleistungen (+6,1%, z.B. Laboranalysen und Rettungsdienste). Die starke
Zunahme bei der Prävention (+9,9%) ist auf die von Bund und Kantonen
mitgetragenen Zusatzkosten in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie
zurückzuführen.

Monatliche Gesundheitsausgaben in Höhe von 804 Franken pro Person

2020 wurden monatlich 804 Franken pro Person für die Gesundheit ausgegeben.
Davon wurden 305 Franken von der obligatorischen Krankenversicherung und 175
Franken vom Staat übernommen. 51 Franken wurden durch Sozialversicherungen wie
die AHV, IV und die Unfallversicherungen finanziert, 30 Franken durch andere
Träger der sozialen Sicherheit und bedarfsabhängige Sozialleistungen. 52
Franken wurden durch Zusatzversicherungen und 17 Franken durch eine sonstige
private Finanzierung gedeckt.

Die Haushalte mussten zusätzlich zu den Versicherungsprämien und Steuern einen
Restbetrag von 174 Franken selbst bezahlen. Darunter fielen vor allem
Leistungen für Pflegeheime, Zahnarztbehandlungen sowie für von der
Krankenversicherung vorgesehene Kostenbeteiligungen an ambulanten und
stationären Behandlungen.

Quelle: Bundesamt f. Statistik, 26.04.2022

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