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SwissDRG: Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie

SwissDRG: Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie (SwissDRG).



Das vorliegende Dokument enthält einen Zusammenzug von Richtlinien betreffend die stationäre Behandlung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) mit dem Ziel, für die Zeit der Corona-Pandemie eine schweizweit einheitliche Praxis zur Regelung der stationären Behandlung sowie die entsprechende Kostenübernahme sicherzustellen.
Es stützt sich auf eine vorangehende Abstimmung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) mit den betroffenen
Dachverbänden (H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse und curafutura), der SwissDRG AG sowie der
Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK). Die
Richtlinien erfolgen gestützt auf die Verordnung 3 vom 19. Juni 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung
des Coronavirus (Covid-19-Verordnung 3; SR 818.101.24). Das vorliegende Dokument bzw. die
darin zusammengestellten Massnahmen gelten ab dem 1. Januar 2022 und bis
einschliesslich 30. April 2022.
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Quelle: SwissDRG, 03.01.2021

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