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140 Kliniken auf dem Land erhalten 68 Millionen Euro zusätzliche Förderung durch die Krankenkassen mydrg.de





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140 Kliniken auf dem Land erhalten 68 Millionen Euro zusätzliche Förderung durch die Krankenkassen

140 Kliniken auf dem Land erhalten 68 Millionen Euro zusätzliche Förderung durch die Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).



In diesem Jahr erhalten 140 ländliche Krankenhäuser eine pauschale Förderung von 400.000 – 800.000 Euro je Krankenhaus. Damit unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen ganz direkt alle Kliniken, die für die flächendeckende Grundversorgung oder die Geburtshilfe notwendig sind. Jeder Mensch muss überall
im Land gut versorgt werden können. Das ist ein Herzensanliegen der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit das auch dauerhaft
für unsere Kleinsten gilt, bekommen in diesem Jahr erstmals 59 ländliche
Kinderkliniken bis zu 400.000 Euro zusätzliche Förderung“, so Stefanie
Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

Diesen Pauschalzuschlag erhalten ländliche Krankenhäuser, die die Kriterien des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Dabei geht es um die
Fachbereiche der allgemeinen Grundversorgung (Innere Medizin, Chirurgie),
Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin.

GKV-Kliniksimulator schafft Transparenz
Unter www.gkv-kliniksimulator.de kann im Internet für jedes Krankenhaus dieser
Versorgungsbereiche dessen Schließung simuliert werden. So kann sich jeder
selbst einen Eindruck verschaffen, wie sich im Falle einer Klinikschließung die
Fahrzeit zum nächstgelegenen Krankenhaus verändern würde. Damit ist der
GKV-Kliniksimulator ein wichtiges Instrument für eine patientenorientierte
Zukunftsplanung und Sicherung der Patientenversorgung und für den Erhalt der
zusätzlichen Förderung.

„Der GKV-Kliniksimulator zeigt seit diesem Jahr auch“, so Stoff-Ahnis, „wo die
Kinderkliniken liegen und wo Versorgungslücken entstehen würden, wenn man sie
schließt. Mit der Kombination aus GKV-Kliniksimulator und den zusätzlichen
Geldern für ländliche Kinderkliniken wollen wir dafür sorgen, dass auch künftig
überall in Deutschland Kinderkliniken erreichbar sind. Innerhalb der
Solidargemeinschaft der 73 Millionen gesetzlich Versicherten müssen wir
gemeinsam die Versorgung der Kinder ganz besonders im Blick behalten.“

Hintergrund:
Um eine flächendeckende Versorgung der Kinder- und Jugendmedizin im ländlichen
Raum sicherzustellen, fördern die gesetzlichen Krankenkassen ab diesem Jahr
zusätzlich 59 Krankenhausstandorte mit einer bedarfsnotwendigen Fachabteilung
für Kinder- und Jugendmedizin. Erstmals werden damit auch reine Kinderkliniken
in die Pauschalförderung mit aufgenommen, 19 Kinderkliniken erhalten erstmals
einen Zuschlag in Höhe von 400.000 Euro.
Kliniken, die bisher bereits einen Zuschlag in Höhe von 400.000 Euro als
Kliniken der allgemeinen Grundversorgung (Fachabteilung für Innere Medizin und
eine chirurgische Fachabteilung) oder aufgrund von Geburtshilfe erhalten haben,
bekommen ab der dritten bedarfsnotwenigen Fachabteilung zusätzlich 200.000 Euro
je Fachabteilung.
Insgesamt erhalten die bedarfsnotwendigen Landkrankenhäuser in diesem Jahr über
diese Pauschalen eine Förderung in Höhe von 68,4 Millionen Euro.
Der Pauschalzuschlag für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser wird auch
dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Kliniken kein Defizit haben.
Wer erhält die Zuschläge und in welcher Höhe?
Wer ein oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vorhält, erhält 400.000 Euro
Pauschalförderung.
Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 200.000 Euro
dazu.
Ein Krankenhaus, dass über die Fachabteilungen für Innere Medizin und
Chirurgie, Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe sowie eine
Fachabteilung für Kinder und Jugendmedizin (inkl. Basisnotfallversorgung
Kinder) verfügt, erhält somit in diesem Jahr 800.000 Euro Pauschalförderung für
bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser. Damit verdoppelt sich die maximale
Förderung von bisher 400.000 Euro. (100 Krankenhäuser erhalten 400.000 Euro, 16
Krankenhäuser erhalten 600.000 Euro, 24 Krankenhäuser erhalten 800.000 Euro)
Welche Krankenhäuser erhalten den Zuschlag?
Zuschlagsberechtigte Krankenhäuser müssen alle Kriterien des G-BA für diese
Pauschalzuschläge erfüllen: 1. geringer Versorgungsbedarf, 2. bedarfsnotwendige
Fachabteilungen und 3. Erreichbarkeitsmaß. Eine Erläuterung der Kriterien
findet sich hier auf unserer Internetseite.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Vorgaben des G-BA für Grundversorger,
die mindestens die Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie vorhalten,
Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder Gynäkologie und
Geburtshilfe sowie Krankenhäuser mit einer Fachabteilung für Kinder und
Jugendmedizin, die mindestens das Modul Basisnotfallversorgung Kinder nach den
G-BA Notfallstufen-Regelungen erfüllen.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 07.01.2021

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