DAK-Studie: Mehr Fehltage aufgrund psychischer Krankheiten /> Neue halbtägige fachabteilungsspezifische Seminare im Mai 2022 />

434 Millionen Euro für Innovationsoffensive und Infrastruktur mydrg.de





groups

434 Millionen Euro für Innovationsoffensive und Infrastruktur

434 Millionen Euro für Innovationsoffensive und Infrastruktur (Medienaussendung).



Der 3. März 2022 war ein großer Tag für die Universitätskliniken in Sachsen-Anhalt: Durch einen Vertrag mit dem Land erhalten Magdeburg und Halle Geld. Mit 247 Mio. Euro geht ein Großteil der Summe an die Uniklinik Magdeburg. Damit soll in Infrastruktur investiert und Innovationsoffensive gestartet werden.
Ziel ist eine hochmoderne Krankenversorgung, die für künftige Pandemien besser gerüstet ist. „Das ist ein sehr wichtiges Signal für eine moderne Universitätsmedizin in
Sachsen-Anhalt. Das Geld wird uns einen großen Schub geben, strukturell und
inhaltlich“, so der Ärztliche Direktor Prof. Hans-Jochen Heinze. „So können wir
Innovationen wie das Thema Robotik und die Vernetzung mit der Region offensiv
vorantreiben.“

Die frischen Finanzmittel werden wesentlich für Investitionen in die
Infrastruktur genutzt. Das sind bauliche und organisatorische Maßnahmen zur
Eindämmung, Vermeidung und Übertragung von Infektionskrankheiten und zur
Verbesserung von Diagnostik.


Foto (v.l.n.r.): Gemeinsame Unterzeichnung der Betrauungsvereinbarung: Marco
Bohn, Kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Halle (Saale), Prof.
Dr. med. Thomas Moesta, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Halle
(Saale), Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie,
Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Michael Richter,
Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. med. Hans-Jochen Heinze,
Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Magdeburg, Dr. Kerstin Stachel,
Kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Magdeburg.
Fotoquelle: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt.

Präzisionsmedizin: Maßgeschneiderte Therapien

Gleichzeitig soll das Geld richtungsweisende Innovationen vorantreiben. Eines
der Zukunftsfelder und Profilthema der Unimedizin Magdeburg ist die
Präzisionsmedizin. Darunter versteht man eine personalisierte Form der
Krankheitsbetrachtung, bei der individuelle Gesichtspunkte bezüglich
Prävention, Diagnostik und Behandlung von Krankheiten Berücksichtigung finden.
Hierbei spielen statistische Verfahren eine wichtige Rolle, um aus Daten
klinischer Studien die Wirksamkeit von Interventionsverfahren auf Grundlage der
Patientencharakteristika vorherzusagen. So finden beispielsweise
Klassifizierungen von Krebsarten, nach molekularen Mechanismen und Biomarkern
statt, die einen Tumor besser und präziser definieren und so eine
maßgeschneiderte Therapie ermöglichen.

Roboter mit Gefühl

Ein weiteres Innovationfeld sind neue Robotertechnologien. Ein Team am
Uniklinikum entwickelt derzeit einen klinischen Roboter, der einen Tastsinn wie
ein Mensch haben soll. Wenn es gelingt, dass ein Arzt durch einen Roboter einen
Patienten abtasten und damit die Diagnose stellen könnte, wäre das eine
wegweisende Entwicklung. Dieser Roboter ließe sich für die Versorgung in
Pandemien genauso einsetzen, wie in gering besiedelten Gebieten oder bei der
Pflege von adipösen Patienten. Mittels Robotik und Telemedizin könnten künftig
auch Operationen in regionalen Krankenhäusern durch das Universitätsklinikum
begleitet werden.

Prof. Dr. Armin Willingmann und Michael Richter bei der Unterzeichnung der
Betrauungsvereinbarung

Foto (v.l.n.r.): Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft,
Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und Michael Richter,
Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt beim Unterzeichnen der
Betrauungsvereinbarung.
Fotoquelle: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt.

Digitale Plattform für interdisziplinäre Behandlung

Das Budget wird auch in Digitalisierung der Krankenversorgung investiert. Neue
digitale Plattformen für Telemedizin sollen den ländlichen Regionen
Sachsen-Anhalts einen besseren Zugang zur medizinischen Expertise des
Uniklinikums bieten. Der Leitgedanke ist der Aufbau einer zentralen digitalen
Plattform, auf die Behandlungspfade gemeinsam mit den regionalen
Krankenhäusern, Arztpraxen und den Notfallversorgern evidenzbasiert organisiert
werden. Die wesentlichen Komponenten sind dabei digitales häusliches
Monitoring, telemedizinische Diagnostik, interdisziplinäre und
interprofessionelle Fallkonferenzen sowie Robotik-unterstützte Therapie.

Bundesweiter Systemzuschlag gefordert

„Die Zahlungen aus der Betrauungsvereinbarung sind sehr wichtig für uns“, so
Dr. Kerstin Stachel. „Damit können wir die wirtschaftlichen Auswirkungen der
Pandemie abdämpfen. Aber es bedeutet auch, den Kurs der Sanierung und
Transformation fortzusetzen. Er erfordert von allen Kliniken und Instituten auf
dem Campus substanzielle und nachhaltige Anstrengungen, weil wir bis 2027 ein
ausgeglichenes Betriebsergebnis erwirtschaften müssen. Das ist Teil der
Vereinbarung.“

Die seit fast zwei Jahren andauernde Pandemie hat zu massiven Mehrbelastungen
und Einnahmeverlusten an unserer Uniklinik wie auch an den anderen Unikliniken
geführt. Für 2021 wird ein negatives Betriebsergebnis von etwas mehr als 50
Mio. Euro erwartet. „Das Minus wird zwar jetzt durch die Zahlungen des Landes
ausgeglichen. Es muss aber ein Systemwechsel her, der dafür sorgt, dass alle
unsere Leistungen kostendeckend vergütet werden“, sagt dazu Dr. Kerstin
Stachel.

Denkbar wären eine Sockelfinanzierung und ein bundesweiter Systemzuschlag.
„Ohne Frage: Hochleistungsmedizin ist kostenintensiv. Mit zunehmendem
technischen Fortschritt, einer alternden Bevölkerung und dem gleichzeitigen
politischen Willen, alle Bürger und Bürgerinnen medizinisch bestmöglich zu
versorgen, müssen Unikliniken aber besser finanziert werden“, so Stachel
weiter.

Hintergrund Betrauungsvereinbarung:
Das Wort „Betrauung“ drückt aus, dass die Vereinbarungen mit den
Universitätsklinika und die hieraus resultierenden Zahlungen des Landes EU-
beihilferechtlich geprüft wurden. EU-Beihilfe-Prüfungen sind insbesondere zur
Vermeidung von wettbewerbsverzerrenden Zahlungen des Staates an Unternehmen,
aber auch an Anstalten des öffentlichen Rechts (wie die Universitätsklinika)
rechtliche Voraussetzung.

Quelle: Medienaussendung, 28.03.2022

« DAK-Studie: Mehr Fehltage aufgrund psychischer Krankheiten | 434 Millionen Euro für Innovationsoffensive und Infrastruktur | Neue halbtägige fachabteilungsspezifische Seminare im Mai 2022 »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige