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Abschied vom Bett: Neuer Krankenhausplan in NRW vorgestellt

Abschied vom Bett: Neuer Krankenhausplan in NRW vorgestellt (Ärztekammer Nordrhein).



NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (M.), der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans Albert Gehle (l.) und der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, bei der Präsentation des neuen Krankenhausplans für
Nordrhein-Westfalen: Henke forderte, Weiterbildungsverbünde zwischen
grundversorgenden und spezialisierten Krankenhäusern im Gesetz zu verankern, um
auch in Zukunft eine hochwertige Weiterbildung gewährleisten zu können. © MAGS
Düsseldorf, 23.8.2021. Statt Betten sollen in Nordrhein-Westfalen künftig
verstärkt Leistungen geplant werden. Ziel ist es, die Versorgung kleinteiliger
zu steuern und auf diese Weise Überkapazitäten in den Ballungsgebieten
abzubauen und gleichzeitig eine flächendeckende Grundversorgung auch auf dem
Land zu erhalten. Die Grundzüge der neuen Krankenhausplanung hat
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am 20. August gemeinsam mit den
beiden Ärztekammern des Landes, der Krankenhausgesellschaft (KGNW) und
Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen in Düsseldorf vorgestellt.

Laumann bekräftigte, dass auch in Zukunft für alle Menschen in NRW innerhalb
von 20 Autominuten ein Krankenhaus der Grundversorgung erreichbar sein soll.
Zwar gebe es mit wenigen Ausnahmen heute eine nahezu flächendeckende Versorgung
mit stationären Angeboten. Diese orientierten sich aber zu wenig an den
tatsächlichen Bedarfen und der Behandlungsqualität. Ein vom
Gesundheitsministerium 2019 vorgestelltes Gutachten zur „Krankenhauslandschaft
NRW“ habe die Schwachstellen des bisherigen Systems benannt. „Es wurden für
einzelne Regionen und Fachdisziplinen Anzeichen einer bestehenden Über-, Unter-
und Fehlversorgung identifiziert“, sagte Laumann. Außerdem habe sich deutlich
gezeigt, dass die Planungsgröße „Bett“ das Versorgungsgeschehen nicht
zuverlässig abbilde. Heute bestünden zu viele Angebote nebeneinander. Es sei
die Aufgabe der neuen Krankenhausplanung, die Krankenhauslandschaft durch eine
gute Koordination und Aufgabenverteilung insbesondere bei spezialisierten
Leistungen zu stärken. Nicht jedes Krankenhaus müsse alles machen. „Wir
brauchen eine transparente Zuweisung der Versorgungsangebote und eine
effiziente Verteilung von Ressourcen und medizinischem Fachpersonal“, erklärte
der Minister. Es gehe um eine sorgsame Neugestaltung mit Maß und Mitte.

Wesentliches Element der neuen Planungssystematik ist die Ausrichtung an 64
Leistungsgruppen mit 32 übergeordneten Leistungsbereichen. Diese bilden
medizinische Fachgebiete und spezifische medizinische Leistungen wie Hüft- oder
Knie-Endoprothesen ab. Über die Leistungsgruppen wird den Krankenhäusern der
Leistungsumfang zugeteilt. Zur Ermittlung des Bedarfs wird künftig die
jährliche Fallzahl je medizinischer Leistung herangezogen. „Jeder dieser
Leistungsgruppen werden darüber hinaus konkrete Qualitätsvorgaben zugeordnet,
die einheitliche und hochwertige Versorgungsstandards vorgeben“, sagte der
Minister. Dazu zähle neben Vorgaben für das Personal und die technische
Ausstattung auch das Ableisten bestimmter Fallzahlen.

In über 50 Sitzungen habe der Landesausschuss für Krankenhausplanung die neuen
Rahmenvorgaben erarbeitet. Beteiligt waren daran auch die Ärztekammern des
Landes sowie die KGNW und Vertreter der Krankenkassen. Diese stellten sich bei
der Vorstellung der neuen Planungsvorgaben hinter den geplanten
Paradigmenwechsel und lobten die faire und konstruktive Diskussion in dem
Gremium.

Auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, begrüßte die
Neuausrichtung der neuen Krankenhausplanung. „Aus Sicht unserer Kammer gilt
weiterhin, dass Krankenhausversorgung Daseinsvorsorge ist, und dass es deshalb
auch in Zukunft in unserem Land flächendeckend eine wohnortnahe Versorgung
geben muss“, sagte Henke. Dabei hänge die Qualität der Krankenhausversorgung
ganz entscheidend von einer angemessenen Ausstattung der Abteilungen mit den
richtig qualifizierten Ärztinnen und Ärzten ab. Deren gute Qualifikation könne
allerdings nur gewährleistet werden, wenn es trotz der künftig zunehmenden
Spezialisierung der Krankenhäuser gelinge, eine umfassende Weiterbildung zu
erhalten. Deshalb müssten Weiterbildungsverbünde zwischen Standorten der
Spezialversorgung und solchen der Regelversorgung verbindlich vorgegeben
werden, forderte Henke.

Mit der neuen Krankenhausplanung sei NRW auf einem guten Weg, sagte der
Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Hans Albert Gehle. Wichtig sei, dass
diese auch in Zukunft die besonderen regionalen Bedürfnisse in NRW abbilde und
auch trägerübergreifende Kooperationen zwischen den Krankenhäusern fördere.
Zudem forderte Gehle eine Reform des DRG-Systems. Dieses habe in der
Krankenhauslandschaft zu einem „Wettrüsten“ geführt. „Eine Reform ist
überfällig“, sagte der Kammerpräsident. Sie müsse die Neugestaltung der
Krankenhausplanung flankieren.

KGNW-Präsident Jochen Brink erklärte, die neue Planungssystematik werde zu
spürbaren Veränderungen in der Krankenhauslandschaft führen. „Notwendigen
Veränderungen versperren wir uns nicht“, betonte er. Allerdings müsse das Land
die erforderlichen finanziellen Mittel für die Umstrukturierungen zur Verfügung
stellen.

Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, lobte, man habe
mit dem neuen Krankenhausplan ein vorbildliches Instrumentarium geschaffen.
„Nicht jedes Krankenhaus macht alles gleich gut“, sagte Mohrmann. Eine gute
Krankenhausplanung regele nicht der Markt allein. „Heute ist der Auftakt eines
großen Prozesses, nicht der Abschluss“, so der AOK-Manager.

Im September soll der neue Krankenhausplan nach dem Willen des
Gesundheitsministeriums im Gesundheitsausschuss des Landtages vorgelegt werden,
voraussichtlich am 29. September wird es dazu eine Anhörung im Ausschuss geben.
Anschließend könne der Plan in Kraft treten. Anfang 2022 rechnet man im
Ministerium mit dem Beginn der regionalen Planungsverfahren. Diese dürften das
gesamte Jahr in Anspruch nehmen. Anfang 2023 könne es die ersten
Feststellungsbescheide geben.

Quelle: Ärztekammer Nordrhein, 23.08.2021

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