Ersatzkassen sehen Kliniken auskömmlich finanziert - sich selbst aber nicht /> Direktorien im Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim und im Krankenhaus Tauberbischofsheim sind wieder komplett />

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mydrg.de





groups

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Bundesgesundheitsministerium, PDF, 279 kB).

« Ersatzkassen sehen Kliniken auskömmlich finanziert - sich selbst aber nicht | Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes | Direktorien im Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim und im Krankenhaus Tauberbischofsheim sind wieder komplett »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige