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Ärztekammer Berlin beschließt Thesenpapier zur Reform der Notfallversorgung

Ärztekammer Berlin beschließt Thesenpapier zur Reform der Notfallversorgung (Pressemitteilung).



Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat am 16. September 2020 das Thesenpapier zur sektorübergreifenden Notfallversorgung der Ärztekammer Berlin beschlossen. In dem Thesenpapier des Ausschusses Versorgung sind gemeinsam von Vertretern
des ambulanten und stationären Bereichs neun Handlungsempfehlungen formuliert, die Defizite in der Notfallversorgung
beseitigen sollen. Damit bezieht die Ärztekammer Berlin Stellung zur Reform der
Notfallversorgung mit dem der Gesetzgeber im Bereich der ambulanten
Notfallversorgung die Rahmenbedingungen erneut anpassen will. Das Papier
richtet sich insbesondere an Akteure der Berliner Gesundheitspolitik und
berücksichtigt die Besonderheiten und vorhandenen Strukturen des Stadtstaates.
Dr. med. Klaus-Peter Spies, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Berlin,
unterstreicht: „Mit diesem jetzt von allen Listen beschlossenen Papier wollen
wir zur Lösung dieses komplexen Problems beitragen. Wir empfehlen unter anderem
die in Berlin bereits vorhandenen Versorgungsstrukturen zu einem
leistungsfähigen System der sektorübergreifenden Notfallversorgung
weiterzuentwickeln. Dabei sollen bestehende Strukturen erhalten bleiben –
insbesondere die funktionierenden Notdienstpraxen. Wir begrüßen jedoch auch den
Plan des Gesetzgebers, zukünftig INZ (Integrierte Notfallzentren) zu
etablieren.“

Herr Dr. med. Thomas Werner, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Berlin,
formuliert eine der Kernforderungen des Thesenpapiers: „Innerhalb der
vorhandenen Finanzierungssysteme lassen sich die erhöhten Versorgungsbedarfe an
den Sektorengrenzen nicht sachgerecht abbilden. Eine zeitgemäße Neuordnung der
intersektoralen Notfallversorgung wird verhindert. Grundlage der geforderten
Anpassungen muss daher eine sachgemäße, ausreichende Finanzierung sein, welche
die Besonderheiten und veränderten Anforderungen an die vorhandenen
Schnittstellen zwischen ambulant und stationär berücksichtigt.“

Das „Thesenpapier zur sektorübergreifenden Notfallversorgung der Ärztekammer
Berlin“ finden Sie unter folgendem Link.

Quelle: Pressemitteilung, 21.09.2020

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