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Aktuelle Bund-Länder-Gespräche zur Klinikreform

Schließungsbedrohte Krankenhäuser warten weiterhin auf Vorschaltgesetz (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert, dass sich Bund und Länder bei ihren Gesprächen am 1. Juni in Berlin ein weiteres Mal nicht auf ein Vorschaltgesetz zur Rettung der Krankenhäuser geeinigt haben. Dazu erklärt die stellvertretende DKG-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Henriette Neumeyer:
„Die Ergebnisse lassen befürchten, dass viele bedarfsnotwendige Krankenhäuser die Reform gar nicht mehr erleben werden. Sie werden schon vorher durch
politisch unterlassene Hilfeleistung in die Insolvenz gehen. Inflation und die
Nachwirkungen der Corona-Pandemie setzen den Krankenhäusern weiterhin
wirtschaftlich immens zu. Hinzu kommen die zu erwartenden und notwendigen hohen
Tarifabschlüsse und die Unsicherheiten zur anstehenden großen
Krankenhausreform. Leider haben es Bund und Länder erneut versäumt, sich auf
ein Vorschaltgesetz zu einigen, das den Kliniken wirtschaftliche Sicherheit
geben könnte. So drohen weiterhin massive Versorgungseinschränkungen durch
Krankenhausinsolvenzen und -schließungen. Die Krankenhäuser warten noch immer
auf einen vollständigen Inflationsausgleich. Die Reform selber wird frühestens
mittelfristig Wirkung erzielen. Die Ideen zur Finanzierung sind unzureichend.
Nach derzeitigem Stand wird nur der bestehende Mangel umverteilt. Die
Unterfinanzierung nachhaltig zu beseitigen, ist nicht vorgesehen. Das führt
weiterhin zu einem unkontrollierten Krankenhaussterben. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Krankenhäuser, die jeden Tag vor Ort die Versorgung
sichern, warten ebenfalls auf klare Signale aus der Politik, dass die Sicherung
der Patientenversorgung höchste Priorität hat. Wir können es uns nicht leisten,
Krankenhausbeschäftigte durch fehlende Planungssicherheit zu demotivieren. Und
es fehlt auch eine klare Aussage, wie die Investitionsfinanzierung gesichert
wird. Es wird anerkannt, dass es Mittel in einem Strukturfonds geben muss, aber
wie und in welchem Maße, bleibt unklar. Wer aber den Transformationsprozess
gestalten will, muss investieren. Nach unseren Berechnungen sind mindestens
zwischen 24 und 50 Milliarden Euro notwendig, um die Eckpunkte der Reform
umzusetzen. Der vorhandene Investitionsstau wäre damit noch nicht aufgelöst und
das Ziel der Klimaneutralität noch nicht erreicht. Darüber hinaus müssen die
Länder die Letztentscheidung für die Definition der Leistungsgruppen haben –
vor allem bei den Qualitätskriterien. Eine nicht näher definierte, direkte
Beteiligung reicht nicht aus. Die Fachgesellschaften sollten einbezogen werden,
können aber nicht die zentralen Entscheider sein. Zudem sollte auch die
Verantwortung für die Überprüfung der Einhaltung der Qualitätskriterien nicht
beim Medizinischen Dienst, sondern bei den Ländern liegen. Falls es im weiteren
Prozess notwendig werden sollte, können die Länder immer noch Dritte, zum
Beispiel auch den Medizinischen Dienst, mit dieser Aufgabe betrauen.

Klar ist, dass diese Reform Krankenhaustandorte deutlich reduzieren wird. So
ehrlich muss man in der Debatte sein. Und das kann zu gravierenden Problemen
gerade in ländlichen Gebieten führen. Besonders einschneidend sind drohende
Versorgungseinschränkungen in Regionen, in denen die Gesundheitsversorgung
ohnehin schon schwierig ist. Wo der niedergelassene Sektor aufgrund des
demografischen Wandels immer weiter wegbricht, können wir uns
Krankenhausschließungen nicht leisten.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 01.06.2023

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