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Ambulant vor stationär: So wird ein Leitsatz der deutschen Gesundheitspolitik zum zahnlosen Papiertiger

Ambulant vor stationär: So wird ein Leitsatz der deutschen Gesundheitspolitik zum zahnlosen Papiertiger - Zur Veröffentlichung des Orientierungswertes für Krankenhauskosten (ZI).



Das Statistische Bundesamt hat gestern seine Ergebnisse zur Kostenentwicklung in Krankenhäusern veröffentlicht: Die Personalkosten steigen um 3,4 Prozent, die Sachkosten um 1,3 Prozent. Daraus errechnet sich eine Erhöhung der Preise für stationäre Leistungen der Krankenhäuser um 2,6 Prozent. Ganz anders das Bild im ambulanten Bereich: Gegen die Stimme der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist im Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegt
worden, dass der Erstattungsbetrag je Leistung für die Vertragsärzte- und
Psychotherapeuten um lediglich 1,25 Prozent weiterentwickelt wird.

„Diese Entscheidung ist aus gesundheitsökonomischer Sicht nicht
nachvollziehbar. Denn das Argument der Krankenkassen, die schwierige
gesamtwirtschaftliche Lage erfordere eine Nullrunde für die Vertragsärzte, ist
klar widerlegt: Gemäß aktueller Veröffentlichung durch das
Bundesgesundheitsministerium ist die Lohn- und Gehaltssumme der gesetzlich
Versicherten um 2,53 Prozent gestiegen. Die Krankenkassen verfügen also über
weiter wachsende Einnahmen, in den Praxen steigen Personal- und Sachkosten
erheblich. Wendet man die Steigerungsraten der Kostenentwicklung in Kliniken
auf die Kostenstruktur von Arzt- und Psychotherapeutenpraxen an, wäre eine
Steigerung des Erstattungsbetrags für Vertragsärzte und Psychotherapeuten um
2,9 Prozent sachgerecht“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts
für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried heute in
Berlin.

Für Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) handelt es sich um eine klare Fehlentwicklung: „Der
Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses schadet der vom Gesetzgeber
angestrebten Ambulantisierung von medizinischen Versorgungsleistungen. Schon
heute sind die Leistungen der Krankenhäuser besser bewertet als vergleichbare
ärztliche Leistungen. Finanziell gesehen wird es im Jahr 2021 noch einmal
attraktiver, eine Leistung im stationären statt im ambulanten Umfeld zu
erbringen. Das kann nicht zukunftsweisend sein. Allein durch Kostensteigerungen
im IT-Bereich werden 0,45 Prozent der Steigerung des Orientierungswertes, also
des Preises für ärztliche Leistungen im ambulanten Bereich bereits wieder
aufgefressen. Von der durch den Bewertungsausschuss beschlossenen Steigerung
verbleibt ein Zuwachs von 0,8 Prozent für die Deckung der übrigen
Kostensteigerungen. Insbesondere im Bereich Personal ist das niemals
ausreichend und führt dazu, dass Praxen so nicht wettbewerbsfähig bleiben
können. Damit wird ein Leitsatz der deutschen Gesundheitspolitik ‚ambulant vor
stationär‘ ad absurdum geführt. Übrig bleibt ein zahnloser Papiertiger.“

„Deswegen kann die KBV solche Beschlüsse im Erweiterten Bewertungsausschuss
nicht mittragen. Mit Blick auf die noch offene Diskussion um die Refinanzierung
der Hygienekosten im ambulanten Bereich sollte endlich auch das mehrere Hundert
Millionen schwere Hygiene-Sonderprogramm für die Kliniken zur Kenntnis genommen
werden. Hier muss ein substanzieller Ausgleich auch für den ambulanten
Versorgungsbereich geschaffen werden“, forderte Gassen.

Quelle: ZI, 01.10.2020

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