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Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe in Kliniken stark unterfinanziert

DKI-Studie: Es gebe dringenden Handlungsbedarf bei der Vergütungsgestaltung in Krankenhäusern für Leistungen nach § 115b SGB V (DKG, PDF, 3 MB).



Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus sind deutlich defizitär. Im Durchschnitt sind 34 Prozent der anfallenden Kosten nicht durch die Erlöse gedeckt. Damit zeigt sich dringender Handlungsbedarf bei der Vergütungsgestaltung in Krankenhäusern für Leistungen nach § 115b SGB V.

Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), die
die Kosten und Erlöse für ausgewählte Leistungen vergleicht. Dazu wurde aus 14
Leistungsbereichen des Kataloges für ambulant durchführbare Leistungen (AOP)
der jeweils fallstärkste Eingriff ausgewählt. Bundesweit haben 45 Krankenhäuser
Kosten- und Erlösdaten zu rund 18.500 Fällen geliefert (4 Prozent der
Krankenhäuser, die Leistungen gem. § 115b SGB V erbringen).

Im Ergebnis stellt die Studie fest, dass strukturelle Rahmenbedingungen
ambulanter Operationen im Krankenhausumfeld durch die anzuwendende
Gebührenordnung (EBM) als auch durch die derzeitigen im AOP-Vertrag
festgelegten Ausgestaltungen des § 115b SGB V nicht ausreichend berücksichtigt
werden. Dazu zählen z.B. im Krankenhausbereich deutlich höhere Personalkosten,
vollkommen andere Personalqualifikationen im ambulanten Krankenhausumfeld sowie
eine nicht sachgerechte Vergütung der Sachkosten, die überdies noch mit einem
Selbstbehalt einhergeht, den die Krankenhäuser eigenständig tragen müssen.
Damit ist die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus systematisch
benachteiligt.

„AOP-Leistungen sind für Krankenhäuser nicht sachgerecht finanziert. Der
Einheitliche Bewertungsmaßstab ist zur Vergütung dieser Leistungen für
Krankenhäuser nicht geeignet. Ambulante Operationen und stationsersetzende
Eingriffe im Krankenhaus auskömmlich zu vergüten, ist dringend nötig, um die
Ambulantisierung im Krankenhaus nachhaltig zu unterstützen und zu
beschleunigen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß.

Quelle: DKG, 30.11.2022

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