Bundesregierung verlangt genügend Personal in der Krankenhauspflege /> Haßberg-Kliniken: Wird der neue Operationssaal unbezahlbar? />

Angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus mydrg.de





groups

Angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus

Kabinett beschließt den Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (Bundesgesundheitsministerium, PDF, 301 kB).



Krankenhäuser sollen dazu verpflichtet werden, mit einer ausreichenden Zahl von Pflegekräften zu arbeiten. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs „zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung“ (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, KHPflEG),
den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Dazu werden Vorgaben zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus gemacht. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf Regeln zur
Krankenhausfinanzierung und zur digitalen Gesundheitsversorgung.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:
„Wir brauchen ein Umdenken in der Klinikbranche. Pflegekräfte sind extrem
belastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nur wer sie gut bezahlt,
Überstunden ausgleicht, ihre Stationen gut besetzt, wird am Arbeitsmarkt
Pflegekräfte halten oder neue gewinnen. Eine angemessene Personalausstattung in
der Pflege im Krankenhaus ist essentiell, sowohl für die Qualität der
Patientenversorgung als auch die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den
Krankenhäusern. Das wird durch das neue Entlastungsgesetz sichergestellt.“

Die Gesetzesinhalte im Einzelnen:

Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus

Ziel des Gesetzes ist es, die Situation der Pflege in den Krankenhäusern
mittelfristig zu verbessern, indem Idealbesetzungen für die Stationen errechnet
und durchgesetzt werden. Dazu soll ein Instrument zur Personalbemessung (PPR
2.0) eingesetzt werden, das im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege von allen
Beteiligten entwickelt wurde. Eingeführt werden soll die PPR 2.0 in drei
Stufen:

Ab 1. Januar 2023 soll die Erprobungsphase starten. Hier wird die PPR 2.0 dem
Praxistest unterzogen. Die Testphase erfolgt in einer repräsentativen Auswahl
von Krankenhäusern in Normalstationen und in der Pädiatrie. Auf dieser Basis
werden in einer Rechtsverordnung den Krankenhäusern Vorgaben für die
Personalbemessung gemacht. Verfügt ein Krankenhaus über einen
Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung
auf bettenführenden Stationen, kann von einer Anwendung der PPR 2.0 abgesehen
werden. Ab 2025 wird die Personalbemessung dann scharf gestellt und
sanktioniert.

Weitere Regelungen für den Krankenhausbereich

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf im Krankenhausbereich insbesondere
folgende Regelungen vor:

Budgetverhandlungen: Die prospektiv durchzuführenden Budgetverhandlungen
erfolgen in der Praxis vielfach mit zunehmender Verzögerung von mehr als ein
bis zwei Jahren. Zur Beschleunigung der Budgetverhandlungen werden insbesondere
Fristen für verschiedene Verfahrensschritte und ein automatisches Tätigwerden
der Schiedsstelle vorgegeben. Mit dem Gesetzentwurf werden
Verwaltungsvereinfachungen hinsichtlich des Verfahrens der
Krankenhausabrechnungsprüfung vorgenommen. Auch die Strukturprüfung bei
Krankenhäusern durch die Medizinischen Dienste wird weiterentwickelt.
Das Verfahren zur Übermittlung von Daten der Krankenhäuser an das Institut für
das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), auf deren Grundlage jährlich die
Entgeltkataloge kalkuliert werden, wird weiterentwickelt.
Es werden Klarstellungen und Konkretisierungen im Hinblick auf das
Verwaltungsverfahren sowie die Antragsbearbeitung und -bewilligung des
Krankenhauszukunftsfonds getroffen. Zudem soll die Evaluierung des
Krankenhauszukunftsfonds angepasst und weiterentwickelt werden.
Digitale Gesundheitsversorgung

Mit dem Gesetzentwurf wird darüber hinaus die digitale medizinische und
pflegerische Versorgung weiterentwickelt und nachgesteuert. Dabei geht es
insbesondere darum, die Nutzerfreundlichkeit von digitalen Anwendungen zu
stärken und die Verbreitung zentraler Anwendungen der Telematikinfrastruktur zu
erhöhen. Darunter zu fassen sind zum Beispiel Regelungen zur Nutzung von
Verordnungsdaten im Versorgungsprozess oder zur Ermöglichung einfacher
Identifizierungsverfahren in den Apotheken. Zugleich werden den Wettbewerb
verzerrende Praktiken beendet, die derzeit aufgrund von Beschränkungen durch
Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme im Rahmen der
Telematikinfrastruktur bestehen.

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem
Bundesrat und den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 14.09.2022

« Bundesregierung verlangt genügend Personal in der Krankenhauspflege | Angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus | Haßberg-Kliniken: Wird der neue Operationssaal unbezahlbar? »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige