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Anhörung des Petitionsausschuss zur Behebung der Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen im deutschen Gesundheitswesen mydrg.de





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Anhörung des Petitionsausschuss zur Behebung der Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen im deutschen Gesundheitswesen

Anhörung des Petitionsausschuss zur Behebung der Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen im deutschen Gesundheitswesen (Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin).



Petitionsausschuss lädt zur Anhörung der Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen im deutschen Gesundheitswesen ein. Diskutiert wurde die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen im deutschen Gesundheitswesen. Berlin, 29.10.2020. Die Petition der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) zu den Mängeln in der medizinischen und pflegerischen
Versorgung von Kindern und Jugendlichen aufgrund einer verfehlten
Bedarfsplanung wurde am 26. Oktober in der öffentlichen Sitzung des
Petitionsausschusses erörtert.

In ihrer Petition fordert die DAKJ als Dachverband aller kinder- und
jugendmedizinischen Gesellschaften und Verbände in Deutschland längst
überfällige Verbesserungen der Ausbildung zur Kinderkrankenpflege und der Aus-
und Weiterbildung zu Kinder- und Jugendärztin/-arzt bzw. Kinder- und
Jugendpsychiater/in. Auf gleich mehreren weiteren Feldern mahnt die DAKJ
dringenden Verbesserungsbedarf an.

(Den Wortlaut der Petition finden Sie unter:
https://www.dakj.de/projekte/petition-fuer-bessere-rahmenbedingungen-in-der-medizinischen-versorgung-unserer-kinder-und-jugendlichen/
)

In seinem einführenden Vortrag erläutert Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz,
Generalsekretär der DAKJ und Petent, eindrücklich die akute Gefährdung der
Versorgungsqualität in den Kinder- und Jugendarztpraxen, Kliniken für Kinder-
und Jugendmedizin sowie im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der
Kinderchirurgie, die sich im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der SARS CoV-2
Pandemie noch verschärft haben.

Insbesondere Kinderkliniken sind – infolge einer jahrelangen verfehlten Politik
von Bund und Ländern – einem massiven wirtschaftlichen Druck ausgesetzt. „Es
muss daher mehr unternommen werden, um ein weiteres Kinderkliniksterben zu
verhindern“ fordert Huppertz und begrüßt, dass dieses Problem mittlerweile auch
vom Gemeinsamen Bundesausschuss aufgriffen wurde, der festgelegt habe, dass
Kinderkliniken zur Daseinsvorsorge gehören und den Anspruch auf
Sicherstellungszuschläge auf Krankenhäuser mit Kinderabteilungen ausgeweitet
hat. Die bisherige Ausgestaltung dieser Verbesserung ist aber noch
unzureichend.

Auch die von der DAKJ seit Jahren beklagten Defizite im öffentlichen
Gesundheitsdienst (ÖGD) hat die aktuelle Pandemie schonungslos offengelegt. Die
Initiative mehr Personal einzustellen wird daher ausdrücklich von allen
Teilnehmern begrüßt, allerdings fehlt es laut Huppertz immer noch an einem
schlüssigen Gesamtkonzept.

Der Zugang zur ambulanten pädiatrischen Versorgung ist für Kinder und
Jugendliche ebenfalls nicht regelhaft gewährleistet. Eltern kranker Kinder
warten teilweise wochenlang auf Termine. Hinsichtlich des Terminservicegesetzes
(TSVG) berichtet Huppertz daher von „gemischten Erfahrungen“. So seien die
neuen Möglichkeiten zur Terminvereinbarung insbesondere in vulnerablen Gruppen
kaum bekannt, hier müssten Eltern und Kinder über Lotsen durch das
Versorgungssystem begleiten werden.

Birgit Pätzmann-Sietas vom Vorstand des Berufsverbandes Kinderkrankenpflege
Deutschland und Mit-Petentin erläuterte die schwierige Lage der
Kinderkrankenpflege, obwohl, so hebt sie hervor, in der Kinder- und
Jugendmedizin Ärzte und Pflege schon lange geeint seien, durch die Sorge um das
erkrankte Kind, so leide die Kinderkrankenpflege – ebenso wie die Pädiatrie –
unter einem erheblichen Fachkräftemangel. Das neue Pflegeberufegesetz bereite
Probleme in der Umsetzung, da kinderpflegerische Vertiefungsansätze
unzureichend und das Wahlrecht zur Spezialisierung in der Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege in den Pflegeschulen einiger Bundesländer gar nicht
angeboten werden.

Um den ärztlichen Nachwuchs zu sichern sprach sich der Generalsekretär der DAKJ
für eine Steigerung der Medizinstudienplätze um 30% aus und warb zugleich für
eine Weiterbildungsförderung in der Pädiatrie analog zu den Programmen in der
Allgemeinmedizin.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
Dr. Thomas Gebhart (CDU), unterstützt die Forderung der DAKJ. Zwar weise die
neue Bedarfsplanung der Bundesregierung bundesweit 408 neue
Zulassungsmöglichkeiten für Pädiater aus, dies genüge jedoch nicht, wenn es zu
wenig Nachwuchs an Ärzten gebe. „Wer die ärztliche Versorgung in zehn oder
zwanzig Jahren sichern möchte, muss heute junge Ärztinnen und Ärzte ausbilden,
was Sache der Bundesländer ist, die hier dringend gefordert sind“, betont er.

Ein weiteres Ziel der Eingabe ist es sicherzustellen, dass die medizinische
Versorgung von Kindern und Jugendlichen den Vorgaben der
UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Diese sieht Gebhart in Deutschland im
Vergleich mit anderen Ländern als erfüllt an. Es gebe zwar Herausforderungen,
die aber angegangen würden. So bestünde die Möglichkeit, Krankenhäuser für die
ambulante Behandlung zu öffnen. In „unterversorgten Gebieten“ sei eine solche
Öffnung vorgesehen. Das Ziel der Bundesregierung sei es aber, dass auch in
ländlichen Regionen die ambulante Versorgung gewährleistet werden kann.
Hingegen sieht Huppertz erhebliche Probleme der zukünftigen Aufrechterhaltung
der noch ausreichenden ambulanten Versorgung, besonders wegen des
Nachwuchsmangels.

Bezüglich der Frage zur vorbeugenden Arzneimittelsicherheit für Kinder habe es
von Seiten der EU-Kommission im Sommer eine Evaluation der Gesetzgebung
gegeben, die auch Verbesserungsansätze aufzeige, allerdings ließen sich zum
aktuellen Zeitpunkt noch keine konkreten Maßnahmen daraus ableiten.

Professor Huppertz beschließt die Anhörung mit den Worten, dass die
Bundesregierung mit ihren Bemühungen um eine bessere Gesundheitsversorgung
sicherlich den richtigen Weg eingeschlagen habe, dies könne aber die Aufnahme
der Kinderrechte ins Grundgesetz nicht ersetzen.

Das abschließende Votum des Petitionsausschusses soll in einer späteren Sitzung
erfolgen. Die Aufzeichnung der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses
finden Sie unter:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw44-pa-petitionen-799862

Birgit Pätzmann-Sietas, Vorstandsmitglied des Berufsverbands
Kinderkrankenpflege Deutschland e. V.

Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der Deutschen Akademie für
Kinder- und Jugendmedizin e. V.

Quelle:Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, 30.10.2020

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