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AOK begrüßt Empfehlung der Monopolkommission für Krankenhausplanung auf Basis von Leistungsgruppen

AOK begrüßt Empfehlung der Monopolkommission für Krankenhausplanung auf Basis von Leistungsgruppen (Medienmitteilung).



Der AOK-Bundesverband begrüßt die Empfehlung der Monopolkommission, die Krankenhausplanung der Bundesländer künftig auf Basis von Leistungsgruppen zu organisieren: "Um die Spezialisierung von Leistungen zur Sicherung der Versorgungsqualität zu erreichen, muss die derzeit bestehende
Krankenhaus-Rahmenplanung auf Basis von Betten und einzelnen Fachrichtungen
ersetzt werden. An ihre Stelle sollten Versorgungsaufträge auf Basis von
Leistungsgruppen treten, die festlegen, welche Leistungen eine Klinik erbringen
und abrechnen kann. Wir teilen die Einschätzung der Monopolkommission, dass das
Instrument der Leistungsgruppen den Qualitätswettbewerb im stationären Bereich
stärken kann", so die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola
Reimann.

In ihrem gestern veröffentlichten Sondergutachten unter dem Titel
"Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu
organisieren" hatte die Monopolkommission dringenden Verbesserungsbedarf bei
den derzeit bestehenden stationären Versorgungsstrukturen festgestellt. Die AOK
stimme der Einschätzung der Kommission zu, dass sich die Ziele einer
flächendeckenden, qualitativ hochwertigen und finanziell tragfähigen
Krankenhausversorgung mit den derzeitigen Strukturen nicht erreichen lassen, so
AOK-Vorständin Reimann: "Der Reformbedarf bei der Krankenhausplanung und bei
der Finanzierung der Kliniken wird in dem Gutachten zu Recht betont."

Reimann: Klare Priorisierung der Versorgungsqualität notwendig
Allerdings nehme die Frage der Sicherstellung in dem Gutachten sehr viel Raum
ein, während die qualitätsorientierte Konzentration der Krankenhaus-Landschaft
zu kurz komme, so Reimann. "Insgesamt brauchen wir eine klare Priorisierung der
Versorgungsqualität gegenüber Trägervielfalt und räumlicher Nähe einer Klinik",
fordert Reimann. Mehr Konzentration der Versorgung lasse sich auch durch ein
intelligent gestaltetes System der Vergütung von Vorhaltekosten für die
Krankenhäuser erreichen, das auch von der Monopolkommission befürwortet wird.
Sie müssten allerdings an die Einhaltung bestimmter strukturelle Vorgaben
geknüpft werden und Hand in Hand mit einer reformierten Krankenhausplanung
gehen.

Insgesamt sei die Monopolkommission sehr stark im traditionellen sektoralen
Denken verhaftet: "Versorgung und Sicherstellung auf dem Land können nicht rein
stationär gedacht werden. Es braucht eine Umwandlung stationärer Strukturen in
ambulante Versorgungszentren mit Möglichkeit zur Übernachtung", betont Reimann.
Für diese "Ambulantisierung" von Krankenhausleistungen brauche es einen klaren
ordnungspolitischen Rahmen. Nötig seien eine gute sektorenübergreifende
Versorgungsplanung, wie sie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen sei, und ein
wirtschaftliches, sektorengleiches Vergütungssystem auf einer konsistenten
vertraglichen Grundlage.

Dossierstempel
Krankenhaus
AOK informiert seit über zehn Jahren über Qualität von Kliniken
Die Forderung der Monopolkommission nach einer Stärkung der Rolle der
gesetzlichen Krankenkassen bei der "qualitätsorientierten vergleichenden
Beratung im Rahmen der Krankenhauswahl" wird von der AOK ausdrücklich begrüßt:
"Wir bieten schon seit mehr als zehn Jahren die aussagekräftigsten
Informationen zur Behandlungsqualität bei bestimmten Operationen an. Mit dem
Verfahren zur Qualitätssicherung mit Routinedaten, das vom Wissenschaftlichen
Institut der AOK entwickelt worden ist, haben wir Standards in diesem Bereich
gesetzt. In unserem Gesundheitsnavigator können alle Interessierten die
Behandlungsqualität in den einzelnen Kliniken vergleichen. Außerdem versorgen
wir gezielt einweisende Ärztinnen und Ärzte mit diesen Informationen", betont
Carola Reimann.

Allerdings sei es mindestens ebenso wichtig, das Thema Qualität auch auf der
strukturellen Ebene anzugehen. "Es kann nicht sein, dass Patientinnen und
Patienten immer noch Gefahr laufen, in einem Krankenhaus zu landen, das
bestimmte komplizierte Eingriffe nur wenige Male im Jahr durchführt. Die
anstehende Krankenhausreform muss das Ziel einer hohen Versorgungsqualität in
den Mittelpunkt stellt und die Versicherten künftig vor den Risiken einer
Gelegenheitsversorgung schützen", so Reimann.

Quelle: Medienmitteilung, 31.05.2022

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