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AOK-Bundesverband: Referentenentwurf KHPflEG ohne Maßnahmen für mehr Effizienz und Qualität in der stationären Versorgung

AOK-Bundesverband: Referentenentwurf KHPflEG ohne Maßnahmen für mehr Effizienz und Qualität in der stationären Versorgung (Pressenachricht).



Zum vorgestellten Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes: "Mit dem aktuell vorgelegten Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz soll zeitnah die Personalsituation in den Kliniken verbessert
werden. Angesichts der nach wie vor zu hohen Belastungen auf den Stationen unterstützen wir als AOK diese Initiative, sehen jedoch gravierende Webfehler im nun vorgelegten Entwurf. Das
Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 war bisher als Übergangslösung
gedacht, soll aber jetzt mit dem Gesetz unbefristet aufgebaut werden. Statt
sich auf ein zukunftsfähiges und bedarfsgerechtes Instrument zu konzentrieren,
werden damit unnötige Parallelstrukturen geschaffen. Das bindet Ressourcen,
kostet Geld und trägt nicht dazu bei, die Situation in der Pflege nachhaltig zu
verbessern. Mit der Einführung von PPR 2.0 stehen der Gesetzlichen
Krankenversicherung zusätzliche Mehrausgaben in unkalkulierbarer Höhe ins Haus.
Vor dem Hintergrund der aktuell angespannten Finanzlage der GKV lehnen wir
diesen Ansatz entschieden ab.

Die im Referentenentwurf vorgesehene Budgetbeschleunigung birgt ein weiteres
finanzielles Risiko. Die Grundintention einer schnellen Klärung offener
Budgetfragen ist zwar zu begrüßen, doch kann der jahrelange Reformstau mit über
4.500 offenen Verfahren nicht wie jetzt vorgesehen innerhalb von sieben Monaten
aufgelöst werden. Das ist weder für Kliniken noch für die Krankenkassen
leistbar. Wir befürchten, dass ein Großteil der Verhandlungen vor der
Schiedsstelle landen wird und dann die Forderungen der Kliniken einfach
durchgereicht werden. Die Zeche würden am Ende wieder die Beitragszahlenden
begleichen müssen. Stattdessen sollten Rahmenbedingungen geschaffen werden, um
eine erfolgreiche und beschleunigte Budgetfindung vor Ort voranzutreiben. Dazu
gehört insbesondere die Pauschalisierung jetzt besonders strittiger Tatbestände
im Pflegebudget.

Insgesamt ist der Entwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz nach dem
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz leider ein weiteres Beispiel dafür, wie die
Gesetzliche Krankenversicherung finanziell geschwächt und destabilisiert wird.
Nachhaltige Maßnahmen im Sinne von Effizienz und Qualität wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, lässt auch dieses Gesetzesvorhaben leider erneut
vermissen."

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
MichaelBernatek
Telefon: 030 / 34646-2655
Mobil: 01520 / 1563100
E-Mail: presse@bv.aok.de

Quelle: Pressenachricht, 12.08.2022

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