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AOK-Bundesverband verunsichere mit veralteten Zahlen im Qualitaetsmonitor DKG

DKG zum AOK-Qualitätsmonitor: AOK-Bundesverband verunsichere mit veralteten Zahlen in seinem angeblichen Qualitätsmonitor (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Der AOK-Bundesverband verunsichert mit seinem angeblichen "Qualitäts"monitor durch die Nutzung von veralteten Zahlen Patienten. So sagt der AOK-Bundesverband, dass etwa 30 Prozent der Krankenhäuser, die Herzklappen implantierten, weniger als 100 Eingriffe machten.
Seine Behauptungen werden durch Zahlen aus dem Jahr 2017 eindeutig widerlegt. Realität im Jahr 2017 war, dass von 92 Krankenhäusern nur elf weniger als 100 Eingriffe hatten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2015 die Richtlinie zur minimalinvasiven
Herzklappeninterventionen (MHI-RL) zur Thematik beschlossen, die ganz offenbar
bereits zu einer erheblichen Zentralisierung geführt hat. Diese Richtlinie
definiert Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität und soll so zu
einer Optimierung der Ergebnisqualität der Behandlung beitragen. Der
AOK-Bundesverband sollte diese Richtlinie kennen. Immerhin hat sie auch der
GKV-Spitzenverband mitverabschiedet. Wenn der AOK-Bundesverband sie nicht
kennt, ist das ein Armutszeugnis. Wenn er sie kennt, ihre Wirkung versteht und
trotzdem die alten Zahlen so darstellt, ist das bewusste Verunsicherungspolitik
und ein unwürdiges Schauspiel. Der Aufschrei der Ortskrankenkassen ist peinlich
und zeugt von unwissenschaftlichem Arbeiten, denn ein wissenschaftliches
Institut sollte sich auf die neuesten verfügbaren Daten berufen, wenn es
Auswertungen vornimmt. "Ansonsten setzt sich bald der Name UWIDO durch:
Unwissenschaftliches Institut der Ortskrankenkassen", erklärt Georg Baum,
Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Der Aufschrei des AOK-Bundesverbandes beim Brustkrebs ist genauso
unverständlich, steht doch hier die Mindestmenge für die chirurgische
Behandlung des Mammakarzinoms gerade auf der Tagesordnung. Nach Inkrafttreten
des Verfahrens zur Festlegung von Mindestmengen in der GBA-Verfahrensordnung im
April 2018 hat der G-BA bereits am 19. Juli 2018 die Einleitung des
Beratungsverfahrens beschlossen. Schneller geht es kaum. Und bereits am 16.
August 2018 hat der G-BA den ersten erforderlichen Schritt, die Beauftragung
des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
mit einer systematischen Literaturrecherche zum Zusammenhang zwischen
Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei der chirurgischen
Behandlung des Brustkrebses, beschlossen. Auch das geht kaum schneller. Allen
Beschlüssen hat die DKG zugestimmt. „Von Verweigerungshaltung kann keine Rede
sein. Und bei der Früh- und Neugeborenenversorgung wird über die
Anpassungserfordernisse der derzeitig gültigen Mindestmengen beraten. Auch dies
wird von der DKG konstruktiv begleitet“, so Baum.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 06.12.2018

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