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AOK fordert breitere Finanzierungsbasis für die Pflegeversicherung

AOK fordert breitere Finanzierungsbasis für die Pflegeversicherung (Pressemitteilung).



Mit der bundesweiten Veröffentlichung von Daten zur tariflichen Bezahlung in der Langzeitpflege liefern die Landesverbände der Pflegekassen erstmals einen detaillierten Überblick über das Ausmaß der Tarifbindung von Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Darauf weist der
AOK-Bundesverband aus Anlass der Publikation der Daten im Gesundheitspartner-Portal der AOK hin. Sie waren zuvor von den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen gemeldet worden.
"Die Ergebnisse zeigen, dass aktuell deutlich weniger als ein Drittel aller
Pflegeeinrichtungen in Deutschland der Tarifbindung unterliegen. Hier gibt es
also noch viel Luft nach oben", so Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des
AOK-Bundesverbandes. "Es ist gut, dass mit der Erhebung der Pflegekassen
erstmals bundesweite Transparenz über den Anteil der bereits nach Tarif oder
nach einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung zahlenden Einrichtungen und über
die Höhe der dort gezahlten Löhne geschaffen wird. Das ist ein wichtiger erster
Schritt auf dem Weg zu einer angemessenen Bezahlung des Pflegepersonals in
allen Regionen Deutschlands."

Laut der Erhebung liegt der durchschnittliche Stundenlohn über alle
Beschäftigtengruppen bundesweit bei 18,95 Euro. Es zeigen sich jedoch deutliche
Lohnunterschiede zwischen Ost und West: Während die durchschnittliche
Entlohnung im Osten bei 17,98 Euro pro Stunde liegt, sind es im Westen 20,19
Euro. 70 Prozent der Einrichtungen, die aktuell bereits tariflich zahlen,
unterliegen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, die restlichen 30 Prozent sind
an Haus- oder Flächentarifverträge gebunden.

Bessere Bezahlung soll Pflegeberufe attraktiver machen
Alle Pflegeeinrichtungen, die noch nicht nach Tarif bezahlen, sind
verpflichtet, ihren Beschäftigen ab 1. September 2022 ebenfalls Löhne auf Basis
mindestens eines im jeweiligen Bundesland angewandten Tarifvertrages zu zahlen.
Alternativ können sie sich bei der Bezahlung ihrer Beschäftigten an der in der
Erhebung ermittelten durchschnittlichen Entlohnung für die jeweiligen
Beschäftigtengruppen in ihrem Bundesland ("regional übliches Entgeltniveau")
orientieren. Alle Pflegeeinrichtungen sind nun gesetzlich verpflichtet, bis
zum 28. Februar 2022 Meldungen zu ihrem Vorgehen bei der tariflichen Bezahlung
an die Pflegekassen zu schicken. Auch Meldungen, die bis zum 31. März eingehen,
werden noch berücksichtigt. "Erklärtes Ziel dieser Vorgaben ist eine bessere
Bezahlung der Beschäftigten in der Langzeitpflege, die den Beruf attraktiver
machen und dadurch mittel- und langfristig eine qualitativ hochwertige Pflege
sichern soll", so Reimann. "Allerdings werden wir erst ab September einen
Überblick zu den finanziellen Auswirkungen dieser Regelungen bekommen.
Interessant ist ja vor allem die Frage, wie hoch heute die durchschnittliche
Entlohnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den nicht-tarifgebundenen
Einrichtungen ist. Dazu liefert die aktuelle Erhebung noch keine
Informationen." Die Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der
Gesundheitsversorgung (GVWG) sehen vor, dass die Pflegekassen ab 1. September
2022 Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abschließen dürfen,
die mindestens in Tarifhöhe bezahlen.

AOK fordert breitere Finanzierungsbasis für die Pflegeversicherung
Mit Blick auf die zu erwartenden steigenden Kosten durch die bessere Bezahlung
der Beschäftigten bekräftigt Carola Reimann die Forderung der AOK nach einer
breiteren Finanzierungsbasis für die soziale Pflegeversicherung. "Bessere Löhne
für die Beschäftigten der Langzeitpflege dürfen nicht dazu führen, dass die
Eigenanteile der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen weiter steigen", mahnt
Reimann. "Allerdings muss die Politik auch die Höhe der Beitragssätze zur
sozialen Pflegeversicherung im Auge behalten." Der von der AOK geforderte und
von der Ampel-Koalition angekündigte Bundesbeitrag zur Finanzierung der
versicherungsfremden Leistungen in der Pflegeversicherung müsse nun
schnellstmöglich umgesetzt werden. Er könne einen wichtigen Beitrag zu mehr
Finanzstabilität leisten. "Dazu muss dieser Bundesbeitrag verlässlich
finanziert und regelmäßig dynamisiert werden", so Reimann.

Die Ergebnisse der Erhebung der Pflegekassen sind für sämtliche Bundesländer im
Gesundheitspartner-Portal der AOK abrufbar. Hier sind neben Informationen zu
den angewendeten Tarifverträgen unter anderem die durchschnittlichen
Brutto-Stundenlöhne der Beschäftigten sowie die prozentuale Höhe der Zuschläge
im jeweiligen Bundesland abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung, 07.02.2022

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