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AOK-Gemeinschaft legt Positionspapier zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vor

AOK-Gemeinschaft legt Positionspapier zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vor (AOK Bundesverband).



In der anhaltenden Diskussion rund um eine Reform der sozialen Pflegeversicherung hat die AOK-Gemeinschaft jetzt ein eigenes Positionspapier vorgelegt. Auf Basis des derzeitigen Teilleistungssystems werden Vorschläge zur strukturellen Weiterentwicklung sowie zur finanziellen Konsolidierung bis zum Jahr
2030 gemacht. "Wir stehen vor der großen Herausforderung, die Zukunft der sozialen Pflegeversicherung mittelfristig abzusichern. Dabei geht es im Kern um eine verbesserte Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, den
Schutz vor deren wirtschaftlicher Überforderung sowie die Gewährleistung von Beitragssatzstabilität", sagt Dr. Volker Hansen, Vorsitzender des AOK-Aufsichtsrates für die Arbeitgeberseite.

Zweckgebundener Bundesbeitrag
Um diese Ziele zu erreichen, spricht sich die AOK-Gemeinschaft in ihrem Konzept
für einen breiteren Finanzierungsmix aus. Zum einen beinhaltet das die
Einführung eines zweckgebundenen, regelmäßig dynamisierten Bundesbeitrags in
Höhe von jährlich 3,2 Milliarden Euro. Dieser soll die Beitragszahler
entlasten, indem er gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Pflegeversicherung wie
etwa die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen gegenfinanziert. Zum
anderen haben die Bundesländer zur Senkung der Eigenanteile der
Pflegebedürftigen die Verantwortung für die Finanzierung der Investitionskosten
zu übernehmen, die mit rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr beziffert werden.

Regelgebundene Dynamisierung der Leistungen
"Um die tendenziell steigenden Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen zu
verringern, schlagen wir außerdem die jährliche Dynamisierung der
Pflegeleistungen vor. Diese orientiert sich an den Bruttolohnzuwächsen und ist
angelehnt an den Automatismus der Rentenversicherung", erklärt Knut Lambertin,
Vorsitzender des AOK-Aufsichtsrates für die Versichertenseite. "Die Verknüpfung
mit dem Anstieg der Beitragseinnahmen sichert dabei die
Beitragssatzstabilität", ergänzt Volker Hansen.

Zur weiteren Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sollen
zudem bei ausgewählten, besonders förderungswürdigen Leistungen die
pflegebedingten Aufwendungen vollständig finanziert werden. Das gilt
beispielsweise für eine ressourcenorientierte Kurzzeitpflege. Auch sieht das
Konzept die Zusammenführung der häuslichen Krankenpflege und der medizinischen
Behandlungspflege unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung vor.
"Durch die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege unabhängig vom Ort
der Leistungserbringung werden die Rahmenbedingungen für die ambulante und die
vollstationäre Pflege gezielt angeglichen und bestehende Fehlanreize
beseitigt", so Knut Lambertin.

Strukturreform durch flexibilisiertes Leistungsrecht
Damit pflegebedürftige Menschen Leistungen künftig noch einfacher und
bedarfsgerechter erhalten, plädiert die AOK zudem für eine ausgabenneutrale
Aufhebung der Trennung von ambulanter und stationärer Pflege. Hier sieht sie
den Schlüssel in der Flexibilisierung des Leistungsrechts, indem etwa
Geldleistungs- sowie Sachleistungsbudgets unabhängig vom Ort der
Leistungserbringung zusammengefasst werden. Darüber hinaus sollen die
bisherigen Beratungsansprüche gegenüber der Kranken- und Pflegekasse aus einer
Hand gewährt werden. Flankierend werden für die Kranken- und Pflegekassen auch
deutlich mehr Gestaltungsspielräume für erweiterte Vertragsformen gefordert, um
die Primär- und Langzeitversorgung sektorenübergreifend weiterzuentwickeln.

Dadurch könne ein wesentlicher Beitrag zur Beseitigung von Unwirtschaftlichkeit
und wachsender Unterversorgung in der professionellen und informellen Pflege
geleistet werden. Zudem könne die Leistungsinanspruchnahme gezielter gesteuert
werden. Das Positionspapier sieht außerdem die Abschaffung des
Kontrahierungszwangs der Pflegekassen zum Abschluss von Verträgen mit
Leistungsanbietern vor. Die AOK bezweckt damit eine höhere Versorgungsqualität
und bessere Wirtschaftlichkeit.

Quelle: AOK Bundesverband, 17.03.2021

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