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AOK-Kritik an Krankenhausreformbestrebungen mydrg.de





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AOK-Kritik an Krankenhausreformbestrebungen

Reformschritte im Krankenhaus-Bereich: Kleinteiliges Sammelsurium statt konsistentem Gesamtbild (AOK).



Am Freitag (2. Dezember) findet die 2. und 3. Lesung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) im Bundestag statt. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, äußert sich aus diesem Anlass zu den Reformplänen für den stationären Bereich und zu den jüngsten
Änderungsanträgen:
„Was wir dringend brauchen, ist eine wirklich umfassende Krankenhausreform, die
eine qualitätsorientierte Neuordnung der Krankenhausstrukturen auf Basis einer
reformierten Krankenhausplanung mit sinnvollen Konzepten zur Finanzierung
insbesondere der Vorhaltekosten verbindet. Was wir aktuell aus dem BMG
bekommen, ist ein bunter Strauß von Einzelmaßnahmen für den stationären
Bereich, die kein konsistentes Gesamtbild ergeben. Diese Maßnahmen werden weder
die Versorgung der Patientinnen und Patienten noch die Arbeitsbedingungen für
die Mitarbeitenden nachhaltig verbessern.

In einem Prozess, den man nur chaotisch nennen kann, werden grundlegende
Reform-Bausteine wie die Tagesbehandlungen kurzfristig per Änderungsantrag in
den Gesetzgebungsprozess eingebracht und dann vor Abschluss der Beratungen auch
noch eilig modifiziert. Dabei sind sich nicht nur die Krankenkassen, sondern
auch viele andere Akteure einig in der Einschätzung, dass die gewählte Form der
Tagesbehandlung weder die qualitätsorientierte Modernisierung der
Krankenhaus-Landschaft fördern noch die dringend notwendige Ambulantisierung
von Leistungen voranbringen werden. Im Ergebnis wird die Einführung der
Tagesbehandlungen und der Speziellen Sektorengleichen Vergütung allenfalls dazu
führen, dass ambulant erbrachte Leistungen künftig etwa auf dem Niveau der
Krankenhaus-Fallpauschalen bezahlt werden und dass die Abrechnung deutlich
bürokratischer wird – ohne, dass sich die Strukturen ändern und die
Versicherten davon profitieren. Wir befürchten durch die geplanten Änderungen
dazu auch Verwerfungen in der vertragsärztlichen Versorgung, da jetzt schon
attraktive interventionelle Leistungen künftig noch deutlich höher vergütet
werden. Dabei wäre eine wirklich zielführende Ambulantisierung ein wichtiger
Baustein zur Reform der Krankenhausstrukturen.

Wirksame Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel im Bereich der Pflege
oder zur Entlastung des vorhandenen Personals sucht man in den Gesetzesplänen
vergeblich. Dabei ist es dringend notwendig, die Attraktivität der Pflegeberufe
durch eine an internationalen Standards orientierte Aufwertung des Berufsbildes
zu erhöhen und die Akademisierung der Pflege zu stärken.

In den Bereichen Pädiatrie und Geburtshilfe soll viel Geld zur Erhaltung des
Status quo ausgeschüttet werden, ohne die Qualität der Versorgung für die
Kinder und Jugendlichen und die Modernisierung der Versorgungsstrukturen zu
fördern.

Angesicht der Flut von inkonsistenten Einzelmaßnahmen fehlt der Blick auf das
große Ganze. Die AOK-Gemeinschaft hat der Ampel-Koalition zielführendere
Maßnahmen vorgeschlagen, wie die im Koalitionsvertrag vorgesehene Reform der
Vorhaltefinanzierung in Verbindung mit einer Reform der Krankenhausplanung und
der Strukturen im stationären Bereich gelingen kann. Auch gäbe es geeignetere
Alternativen zur Ambulantisierung. Sinnvoll wäre ein Ambulantisierungs-Budget
mit einer Quote für die nach EBM beziehungsweise DRG vergüteten Leistungen. Die
Quotierung ist unbürokratisch und vermeidet steigende Ausgaben zulasten der
Beitragszahlenden.

Es gibt also gute Konzepte für eine große Gesamtreform, die schnell und
pragmatisch umgesetzt werden können. Das Krankenhauspflegeentlastunggesetz ist
dagegen nur ein kleinteiliges Sammelsurium und wird die stationäre Versorgung
insgesamt nicht voranbringen.“

Quelle: AOK, 30.11.2022

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