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AOK: Scharfe Kritik am aktuellen Referentenentwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetz GKV-FinStG

Referentenentwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetz GKV-FinStG: AOK-BV fordert Beteiligung am Expertenrat zur nachhaltigen GKV-Finanzierung (AOK Bundesverband).



Der AOK-Bundesverband begrüßt die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums, einen Expertenrat für Finanzierungslösungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzusetzen. „Der aktuelle Gesetzesentwurf ist jedenfalls völlig ungeeignet, die strukturelle
Milliardenlücke der GKV langfristig zu schließen. Deshalb ist es gut, Sachverstand zusammenzubringen, um tragfähige Lösungen von Dauer zu
entwickeln“, sagt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des
AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer. Der AOK-Bundesverband erwarte, dass er
an den Beratungen des Expertenrates beteiligt werde.

Der aktuelle Referentenentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG)
stößt bei der AOK-Gemeinschaft derweil auf deutliche Ablehnung. In der
aktuellen Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes ist die Liste der Kritikpunkte
lang. So schaffe das Vorhaben eine gravierende Ungerechtigkeit zulasten der
Beitragszahlenden, die mehr als zwölf Milliarden Euro und damit mehr als zwei
Drittel der Mittel aufbringen sollen, die für das Stopfen des für 2023
prognostizierten Finanzlochs erforderlich sind. Das Gesetz sei alles andere als
nachhaltig, biete aber „auch kurzfristig keine gesicherte Finanzperspektive“.
Stattdessen gefährde es die finanzielle Stabilität der GKV fundamental.

Der Zugriff auf die verbliebenen Kassenrücklagen sei eine erneute Konfiszierung
von Beitragsgeldern, nachdem bereits im vergangenen Jahr Kassenrücklagen von
mehr als acht Milliarden Euro zwangsweise abgeschöpft worden waren. Dieser
Vorgang war in der Gesetzesbegründung damals noch als „einmalig“ bezeichnet
worden. Bei der vorgegebenen Mindestrücklage von 0,2 Monatsausgaben würden die
Kassen „an die viel zu geringe Untergrenze gedrängt“. Angesichts der anhaltend
negativen Finanzentwicklung und nicht planbarer Ausgabenschwankungen könnte das
schnell ein Unterschreiten der Mindestreserve, weitere Finanzbedarfe und
drastische Anpassungen des Zusatzbeitrags zur Folge haben. Damit sei die
Zahlungsunfähigkeit einzelner Kassen jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen.

Erneuter Rücklagenabbau verstößt gegen verfassungsrechtliche Vorgaben
„Die erneute Zwangsreduktion der Rücklagen ist mit den Anforderungen an die
Insolvenzsicherheit in keiner Weise in Einklang zu bringen“, kritisiert Hoyer.
Die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen als selbstverwalteten und
für ihre Haushalte autonom verantwortlichen sowie insolvenzfähigen
Körperschaften sei unter diesen Rahmenbedingungen massiv gefährdet. Nach
Auffassung des AOK-BV verstößt der Zugriff gegen verfassungsrechtliche
Vorgaben; er verletze die organisatorische und finanzielle Selbstständigkeit
der Krankenkassen.

Die Stellungnahme des AOK-BV nennt auch alternative Lösungsansätze: „Die
Belastung der Beitragszahlenden könnte vollständig vermieden werden, indem der
Bund auf der Einnahmeseite seiner Finanzierungsverantwortung für angemessene
Krankenversicherungsbeiträge für ALGII-Beziehende nachkommt – wie auch im
Koalitionsvertrag vereinbart.“ Dies gelte gleichermaßen auf der Ausgabenseite
für die überhöhten Steuerabgaben auf Arzneimittel, von denen der Bundeshaushalt
zu Lasten der Beitragszahlenden profitiere. Bei entsprechenden Anpassungen an
diesen beiden Stellen könnte man die „Finanzierungslücke der GKV um 15 bis 16
Milliarden Euro reduzieren“.

Dass die Beitragszahlenden nicht auch noch durch Leistungskürzungen oder
erhöhte Eigenbeteiligungen belastet werden sollen, wird dagegen ausdrücklich
befürwortet. Zustimmung gebe es auch für einige Maßnahmen auf der
Ausgabenseite, vor allem im Arzneimittelbereich. Allerdings seien diese
Maßnahmen noch ungenügend, kurzfristig seien „echte Nullrunden bei der Preis-
und Mengenentwicklung“ notwendig. In Kombination mit einer Absenkung der
Mehrwertsteuer auf Arzneimittel ließe sich mit diesen Maßnahmen ein
Einsparpotenzial von bis zu zehn Milliarden Euro realisieren.

Quelle: AOK Bundesverband, 12.07.2022

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