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AOK-Vorschlag: Festlegung einer Quote von Leistungen, die ambulant vergütet werden

Krankenhausvergütung werde durch die Einführung von Tagesbehandlungen noch komplexer (Mediennachricht).



Zur heutigen Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags erklärt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes:
Foto: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann

„In den aktuellen Vorschlägen zur Änderung der Krankenhausfinanzierung findet
sich mehr Schatten als Licht. Die geplanten Mehrausgaben der gesetzlichen
Krankenversicherung für Geburtshilfe und Pädiatrie werden weder zu einer
nachhaltigen Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten führen,
noch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in diesen Bereichen verbessern.

Bei der Geburtshilfe haben die Länder großen Spielraum. Unabhängig vom
finanziellen Bedarf können sie jährlich 120 Millionen Euro mit der Gießkanne an
die Kliniken verteilen. Nicht nachvollziehbar ist, dass Qualitätsaspekte,
Erreichbarkeit oder Versorgungsdefizite dabei nicht zwingend berücksichtigt
werden müssen.

Auch die zusätzlichen Zahlungen für die Pädiatrie sind aus unserer Sicht
problematisch, weil rund ein Viertel der jährlich 270 Millionen Euro nicht
ausschließlich an pädiatrische Fachabteilungen fließen werden. Dieses Geld geht
an Abteilungen der Erwachsenen-Medizin, die Kinder und Jugendliche
mitbehandeln. Insgesamt führen die vorgeschlagenen Regelungen nicht zu modernen
Versorgungsstrukturen, sondern erhalten nur den Status quo.

Ein positiver Aspekt ist, dass die aktuelle Version der Pläne zur Einführung
von Tagesbehandlungen keine relevanten Kostenrisiken für die Krankenkassen
enthalten. Es ist aber auch hier unwahrscheinlich, dass mit diesem Ansatz eine
Verbesserung der Versorgungsqualität und nennenswerte Entlastungen des
Pflegepersonals erreicht werden können. Sicher ist nur, dass die
Krankenhausvergütung damit noch komplexer wird.

Neu ist der Vorschlag zur speziellen sektorengleichen Vergütung. Die Grundidee
ist gut und nachvollziehbar, denn ein kurzfristig umsetzbarer und pragmatischer
Impuls zur Ambulantisierung erscheint notwendig. Aber der Vorschlag birgt auch
Risiken: Er kann zu erheblichen strukturellen Verwerfungen führen, da mit einer
deutlichen Anhebung der bisherigen EBM-Vergütung für die Vertragsärzte zu
rechnen ist. Und ohne vertragliche Steuerung werden vermutlich die
wirtschaftlich attraktiven Leistungen in Ballungsräumen erbracht. Die ländliche
Versorgung wird davon eher nicht profitieren. Und für die Beitragszahlenden
wird es teurer.

Die AOK hat ein eigenes Konzept für die sektorengleiche Vergütung vorgelegt,
das ohne die Übervergütung ambulanter Leistungen auskommt: Durch die
vorgeschlagene Festlegung einer Quote von Leistungen, die ambulant vergütet
werden, besteht für Krankenhäuser ein Anreiz, die Ambulantisierung
voranzubringen. Diese Quote berücksichtigt für die Klinken, dass sie auch
weiterhin Patientinnen und Patienten stationär behandeln müssen. Dieses Modell
kommt ohne eine Prüfung im Einzelfall aus, kann zeitnah und bürokratiearm
umgesetzt werden und vermeidet Ausgabensteigerungen zulasten der
Beitragszahlenden.“

Quelle: Mediennachricht, 09.11.2022

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