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Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser und Reha-/ Vorsorgeeinrichtungen

Verlängerung der Ausgleichszahlungen ist notwendig, wirkt aber halbherzig (BDPK).



Für die Beschäftigten der Krankenhäuser und Reha/Vorsorgeeinrichtungen sind die enorm starken Belastungen durch die Corona-Pandemie immer noch der Arbeitsalltag. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung verlängert. Das war dringend notwendig und doch wirken
die beschlossenen Regelungen halbherzig. Gerade für Krankenhäuser sind die gewählten Fristen viel zu kurz. Bessere Planungssicherheit gibt es für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen mit der vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angekündigten Verlängerung des
Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) bis 23.09.2022. Aber auch hier
muss klar sein, dass bei erneut kritischem Pandemieverlauf im kommenden Herbst
auch diese Ausgleiche verlängert werden müssen.

Krankenhäuser: Angespannte Situation erfordert finanzielle Hilfen mit Weitsicht
Im März erreichte die Anzahl der Patient:innen mit Corona-Infektion
Rekordniveau: mehr als mehr als 24.000 Patient:innen galt es zu versorgen.
Zusätzlich erschwerend für die Krankenhäuser war die Zunahme der
krankheitsbedingten Personalausfälle. Laut einer DKI-Adhoc-Umfrage im März,
gaben rund 90 Prozent der Krankenhäuser an, höhere krankheitsbedingte
Personalausfälle zu verzeichnen als sonst um diese Jahreszeit. Gleichzeitig
liegen die durchgeführten planbaren Operationen weit unter dem Ausgangsniveau
2020.

Der nun erst nach dem Auslaufen der Ausgleichszahlungen am 20.03.2022
vorgelegte Verordnungsentwurf zur Regelung weiterer Maßnahmen zur
wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Änderung der
Hygienepauschaleverordnung sieht („letztmalig“!) eine Verlängerung der
Regelungen für Ausgleichszahlungen bis zum 18.04.2022 und der
Versorgungszuschläge bis zum 30.06.2022 vor. Parallel sollen Häuser, die
Covid-Patient:innen behandeln, bis zum 30.06.2022 von OPS-Strukturprüfungen
ausgenommen werden und die verkürzte Zahlungsfrist bis Ende 2022 verlängert
werden.

Der BDPK beurteilt die nun formulierten Fristen für Ausgleichszahlungen von
kaum drei Wochen bis zum 18.04. als zu kurz. Sie erscheinen zudem willkürlich.
Warum wird bereits der Ostermontag (18.04.) zum Enddatum für Ausgleichzahlungen
und werden die Versorgungszuschläge nur bis zum 30.06. gewährt? So lange
Krankenhäuser durch die pandemische Lage wirtschaftlich gefährdet sind, müssen
die Ausgleichszahlungen verlängert werden. Bereits jetzt lässt sich absehen,
dass dies mindestens bis zum Herbst diesen Jahres der Fall sein wird. Eine
Beendigung um die Osterfeiertage, die durch erhöhtes Reiseaufkommen verstärkt
wieder Infektionen mit sich bringen werden, ist nicht erklärbar. Die
Formulierung einer „letztmaligen“ Verlängerung suggeriert zudem, die Pandemie
wäre mittels politischer Erklärung beendet.

Der BDPK hat eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf abgegeben und fordert
darin u.a. folgende notwendige Anpassungen:

Die Zeitdauer der Ausgleichszahlungen muss deutlich erweitert werden.
[...]

Quelle: BDPK, 29.03.2022

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