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Ausweitung der PpUG belastet die Krankenhäuser zusätzlich

Ausweitung der PpUG belastet die Krankenhäuser zusätzlich (KKVD).



Das Bundesministerium für Gesundheit plant eine Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG). In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Ministeriums weisen kkvd und der Deutsche Caritasverband darauf hin, dass die Personaluntergrenzen nicht evidenzbasiert sind. Sie erhöhen einseitig
die Belastungen der Krankenhäuser durch Dokumentation und zwingen sie zu einer nicht zielführenden Personalplanung.

PpUG durch Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) ersetzen

kkvd und Caritas setzen sich seit Jahren dafür ein, Vorgaben zur
Personalausstattung in den Krankenhäusern auf der Grundlage des konkreten
Pflegebedarfs zu treffen. Dafür muss ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren
entwickelt werden, dass auf der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) aufbaut. Für
den Übergang sollte mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz die PPR 2.0 als
Personalbemessungsinstrument vollständig eingeführt werden und die PpUG
ersetzen.

Quelle: KKVD, 28.10.2022

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