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Baden-Württemberg fördert weitere Gesundheitszentren mit dem Schwerpunkt Geburt

Baden-Württemberg fördert weitere Gesundheitszentren mit dem Schwerpunkt Geburt (Ministerium für Soziales und Integration).



Die Landesregierung will die Situation von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen im Land weiter verbessern und fördert nun weitere Gesundheitszentren mit dem Schwerpunkt Geburt. Ein entsprechender Förderaufruf ist nun freigeschaltet. Der Runde Tisch Geburtshilfe unter Leitung von Staatssekretärin Mielich hatte
bereits 2019 die Erprobung lokaler Gesundheitszentren mit Fokus auf
geburtshilflicher Versorgung als eine von fünf Maßnahmen beschlossen. Durch
eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen soll die Betreuung der
Frauen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Angebote der Geburtshilfe auf Dauer sicherstellen
„Auf den ersten Förderaufruf zum Aufbau Lokaler Gesundheitszentren mit
Schwerpunkt Geburt hatte es viele Bewerbungen gegeben. Wir konnten im
vergangenen Jahr bereits vier zukunftsweisende Projekte fördern, die dazu
beitragen sollen, die hohe Qualität in der Betreuung zu sichern und
Erkenntnisse für eine bedarfsgerechte Versorgung zu liefern. Das Land fördert
nun weitere Gesundheitszentren mit dem Ziel, die flächendeckende Versorgung mit
allen Angeboten der Geburtshilfe auf Dauer sicher zu stellen“, so die
Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration, Bärbl Mielich.

Gefördert werden multiprofessionelle und innovative Konzepte, die zur
Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung in der Region beitragen. Die
Gesundheitszentren sollen eine Art Lotsenfunktion übernehmen und durch eine
Koordinierung der Angebote vor Ort die Betreuung von Frauen und ihren Familien
verbessern.

Förderaufruf zur Erprobung von Lokalen Gesundheitszentren mit Fokus auf
geburtshilflicher Versorgung
Antragsteller können kommunale Körperschaften und/oder geeignete Träger (zum
Beispiel Ärztenetze, Hebammen, Krankenhäuser, freie Träger) sein, sofern sie
eingetragene juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind.

Bereits begonnene Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen. Angedacht
ist die Förderung von bis zu vier Projekten jeweils vom 15. Oktober 2020 bis
maximal zum 31. März 2022. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 110.000 Euro für
die gesamte Laufzeit des Projekts.

Der Förderaufruf sowie das Antragsformular sind auf der Website des
Ministeriums für Soziales und Integration abrufbar unter Förderaufrufe.

Hintergrundinformationen Runder Tisch Geburtshilfe
Teilnehmende des Runden Tischs sind die gesetzlichen und privaten
Krankenversicherungen, der Hebammenverband BW, die Elternschaft, Frauen- und
Kinderärzteschaft, der Landkreistag BW, die Baden-Württembergische
Krankenhausgesellschaft, die Landesärztekammer sowie Staatssekretärin Bärbl
Mielich mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für
Soziales und Integration. Im Rahmen des ersten Aufrufs zur Förderung Lokaler
Gesundheitszentren haben die Landkreise Reutlingen und Sigmaringen, der
Ortenaukreis sowie die Stadt Radolfzell den Zuschlag im Jahr 2019 erhalten.

Quelle: Ministerium für Soziales und Integration, 10.07.2020

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