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Baden-Württemberg startet Innovationsprogramm Pflege 2020

Baden-Württemberg startet Innovationsprogramm Pflege 2020 (Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg).



Land sucht wieder zukunftsweisende Pflege- und Versorgungsprojekte mit Modellcharakter / Fördersumme beträgt rund 2,5 Millionen Euro Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Wir wollen pflegende Angehörige entlasten und Menschen mit Betreuungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben
ermöglichen“
In Baden-Württemberg sind etwa 400.000 Menschen auf Pflege angewiesen. Drei
Viertel von ihnen werden zu Hause versorgt und knapp 60 Prozent ausschließlich
durch Angehörige. Das Ministerium für Soziales und Integration stellt deshalb
im kommenden Jahr für das Innovationsprogramm Pflege erneut Mittel in Höhe von
rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das teilte Sozial- und
Integrationsminister Manne Lucha am Freitag (19. Juli) in Stuttgart mit. Ein
Schwerpunkt der kommenden Förderrunde liege auf der Lebenssituation von
pflegenden Angehörigen, nahestehender Pflegepersonen sowie deren
unterstützendem Umfeld.

„Wir wollen pflegende Angehörige entlasten und Menschen mit Betreuungsbedarf
ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Bereits seit 2011 fördern wir deshalb
neuartige und innovative Pflegekonzepte, die Leuchtturmcharakter für die
Pflegelandschaft haben“, so Minister Lucha.

Unterstützung und Entlastung häuslicher Pflege
Die Konzepte für das Innovationsprogramm Pflege sollen in dieser Förderrunde
Lösungsmöglichkeiten und Ideen benennen, die geeignet sind, Pflegende zu
stärken und die häusliche Pflegesituation zu entlasten und zu stabilisieren.
Ziel ist eine ressourcenorientierte und vernetzte Pflege. Dabei sollen
insbesondere auch kulturelle Herkunft, migrationsspezifische Aspekte und die
besonderen Bedürfnisse von Familien und Menschen mit Demenz beachtet werden.

Von großer Bedeutung für die Unterstützung und Entlastung häuslicher Pflege
sind Angebote der Nacht- und Tagespflege sowie der Kurzzeitpflege. Der Ausbau
und die Weiterentwicklung dieser Angebote bilden daher einen wichtigen Baustein
des Programms. Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liegt ein
besonderes Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten. Bei Einrichtungen der
Kurzzeitpflege sollen insbesondere eigenständige Einrichtungen mit
rehabilitativer Ausrichtung gefördert werden. Darüber hinaus werden Kriterien
wie die räumliche Ausstattung, Demenzgerechtigkeit und die konzeptionelle
Einbindung von ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern einbezogen. Auch die
Ausrichtung auf bestimmte Gruppen wie beispielsweise junge Pflegebedürftige
oder Menschen mit Migrationshintergrund sollen besonders berücksichtigt
werden.

Weitere Informationen

Den ausführlichen Förderaufruf finden Sie unter
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/service/foerderaufrufe .

Die ausgefüllten Antragsunterlagen für das Innovationsprogramm Pflege 2020
müssen bis spätestens 31. Oktober 2019 beim Kommunalverband für Jugend und
Soziales eingegangen sein. Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ist voraussichtlich im Frühjahr 2020 zu
rechnen.

Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, 19.07.2019

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