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Bayerischer Krankenhausplan 2020

45. Fortschreibung des bayerischen Krankenhausplans 2020 (BKG, PDF, 6,5 MB).



Die Krankenhausplanung legt die Standorte und die stationären Leistungsangebote der Krankenhäuser fest. Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, Krankenhauspläne aufzustellen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der
Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden
Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen
beizutragen.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit stellt unter
Mitwirkung des Bayerischen Krankenhausplanungsausschusses den Krankenhausplan
für den Freistaat Bayern auf. Dieser stellt die für die bedarfsgerechte
Versorgung erforderlichen Krankenhäuser nach Standort, Bettenzahl, Fachrichtung
und Versorgungsstufe dar.

Der Krankenhausplan wird jährlich fortgeschrieben. Dabei ist es – nicht zuletzt
wegen des rasanten und unaufhaltsamen medizinisch-technischen Fortschritts –
schwierig, langfristige Aussagen zu treffen. Nach derzeitigen Erfahrungen ist
mit einer Entwicklung zu rechnen, die einerseits ständig neue, zusätzliche und
meist aufwendige Behandlungsarten ermöglicht, was den Bedarf an stationären
Krankenhausleistungen steigert, während andererseits Leistungsbereiche
zunehmend auch ambulant erbracht werden können.

Die erfolgte Zuordnung zu Versorgungsstufen ist keine bewertende
Klassifizierung, weshalb auch von besonderen Bezeichnungen abgesehen wurde.
Hierbei wird vielmehr der Versorgungsauftrag festgelegt, den der einzelne
Krankenhausträger innerhalb des abgestuften Systems der Krankenhausversorgung
zu erfüllen hat.

Krankenhäuser der ersten Versorgungsstufe dienen der Grundversorgung. Sie
sollen in Abhängigkeit vom bestehenden Bedarf an akutstationärer
Grundversorgung in Oberzentren und möglichen Oberzentren und Mittelzentren zur
Verfügung gestellt werden. In Ausnahmefällen sind auch mögliche Mittelzentren
mit einem tragfähigen Verflechtungsbereich als Standorte geeignet.

Krankenhäuser der zweiten Versorgungsstufe erfüllen in Diagnose und Therapie
auch überörtliche Schwerpunktaufgaben. Sie sollen entsprechend dem im
Einzelfall gegebenen Bedarf an differenzierter Schwerpunktversorgung in
Oberzentren zur Verfügung gestellt werden. In Ausnahmefällen sind auch mögliche
Mittelzentren mit einem tragfähigen Verflechtungsbereich als Standorte
geeignet.

Krankenhäuser der dritten Versorgungsstufe halten im Rahmen des Bedarfs ein
umfassendes und differenziertes Leistungsangebot sowie entsprechend
medizinisch-technische Einrichtungen vor. Hochschulkliniken nehmen Aufgaben der
dritten Versorgungsstufe wahr. Sie sind unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben
aus Forschung und Lehre in die Krankenhausplanung einzubeziehen. Krankenhäuser
der dritten Versorgungsstufe sollen je nach Bedarfslage in Oberzentren zur
Verfügung gestellt werden. In Ausnahmefällen sind auch mögliche Oberzentren als
Standorte geeignet, wenn ein tragfähiger Verflechtungsbereich gegeben ist.

Fachkrankenhäuser nehmen nur Patienten mit bestimmten Krankheiten oder
bestimmter Altersstufen auf. Einer Versorgungsstufe werden diese Häuser nicht
zugerechnet.

Den aktuellen bayerischen Krankenhausplan können Sie hier kostenlos
herunterladen.

(Quelle: Bayerisches Gesundheitsministerium – Bayerischer Krankenhausplan 2020;
45. Fortschreibung; Stand: 01.01.2020)

Quelle: BKG, 04.02.2020

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