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Bayern: Krankenhausplanungsausschuss gibt Anträgen grünes Licht

Krankenhausreform bedrohe die über Jahrzehnte gewachsenen und bewährten bayerischen Strukturen (Bayerisches Staatsministerium f. Gesundheit und Pflege).



Die Krankenhausversorgung in Bayern wird weiter gestärkt. Der Krankenhausplanungsausschuss (KPA) gab am Donnerstag in München grünes Licht für wichtige Anträge, wie Gesundheitsminister Klaus Holetschek anschließend mitteilte. Holetschek betonte: „Wir wollen Stabilität gerade in Zeiten geben,
in denen viele Grundversorger durch Reformpläne der Bundesregierung bedroht sind. Deshalb stellen wir die Weichen für eine zukunftsfeste Krankenhausversorgung und setzen den nachhaltigen Ausbau sinnvoller Strukturen
bedarfsgerecht fort.“

Holetschek kritisierte: „Die Reformüberlegungen der Bundesregierung bedrohen
die über Jahrzehnte gewachsenen und bewährten bayerischen Strukturen –
besonders im ländlichen Raum. Der Bund muss jetzt endlich für eine auskömmliche
Vergütung der Betriebskosten der Krankenhäuser sorgen, statt seine auf dem
Reißbrett entworfenen planwirtschaftlichen Strukturen den Ländern
überzustülpen. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die
Planungskompetenz der Länder erhalten bleibt.“

Durch die Beschlüsse des KPA werden in einigen somatischen Krankenhäusern die
Grundlagen für bauliche Anpassungen gelegt sowie mancherorts die Kapazitäten
erweitert. So stimmte der Ausschuss einer Neuaufnahme der Fachrichtung
Neurochirurgie am InnKlinikum in Altötting zu. Zudem sprach sich der KPA für
die Aufnahme des AugenCentrum Rosenheim mit der Fachrichtung Augenheilkunde mit
zehn Betten in den Krankenhausplan aus.

Am Krankenhaus Rummelsberg wurden die Versorgung von Kindern und Jugendlichen
gestärkt und die Fachrichtung Kinderchirurgie aufgenommen. Am InnKlinikum in
Haag in Oberbayern wird es zukünftig eine Tagesklinik für Schmerztherapie mit
sechs Plätzen sowie am Klinikum Landsberg am Lech eine Tagesklinik der
Fachrichtung Pädiatrie mit drei Plätzen geben.

Zustimmung erteilte der Krankenhausplanungsausschuss außerdem der Verlagerung
der Fachrichtung Haut- und Geschlechtskrankheiten der München Klinik vom
Standort Schwabing nach Bogenhausen und einer Ausweisung der Waldhausklinik
Deuringen als Fachklinik. Darüber hinaus wurde der Klinik Augustinum München
die für die Zeit von Baumaßnahmen am Standort Augustinum befristete Errichtung
einer Außenstelle am Klinikum Großhadern zur Durchführung von minimalinvasiven
Herzklappeneingriffen genehmigt.

Im Bereich der Psychosomatik erhält die Schön Klinik Roseneck 43 zusätzliche
Betten, der Medical Park Chiemseeblick zwölf Betten und die Schön Klinik
Berchtesgadener Land 50 Betten. Dies unterstreicht die wichtige Bedeutung
Oberbayerns bei der Rolle der Versorgung psychosomatischer Patienten aus Bayern
und dem gesamten Bundesgebiet.

Mit Blick auf die Entwicklung in der Altersmedizin betonte Holetschek: „Es
gelingt uns erneut, die akutgeriatrische Versorgung auszubauen und zu
verbessern.“ So wurden 160 neue akutgeriatrische Betten anerkannt. Hinzu kommt
die Anerkennung zweier akutgeriatrischer Tageskliniken am Klinikum Coburg und
an der München Klinik Schwabing mit jeweils 20 Plätzen. Damit verfügt Bayern
inzwischen über 119 Akutgeriatrien mit ca. 3.000 Betten sowie zehn
akutgeriatrische Tageskliniken mit insgesamt 213 Plätzen.

Die Weichen für den weiteren Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung in
Bayern werden durch die Bedarfsfeststellung einer Palliativstation am Klinikum
Landshut mit sechs Betten und einer Erweiterung der Palliativstation am
Krankenhaus Agatharied von sechs auf nunmehr neun Betten gestellt. Damit
verfügt Bayern über 55 Palliativstationen mit 519 Betten und 75
palliativmedizinische Dienste an Krankenhäusern. Über die
Kapazitätserweiterungen hinaus wurden durch die Verabschiedung des neuen
Fachprogramms „Spezialisierte Palliativversorgung in Krankenhäusern“ strenge
Kriterien im Bereich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität definiert.
Holetschek erläuterte: „Das neue Fachprogramm gewährleistet in Bayern höchste
Versorgungsqualität bei Palliativstationen und Palliativdiensten.“

Auch in der Fachrichtung Psychiatrie und Psychotherapie (PSY) geht der
bedarfsgerechte Ausbau der Kapazitäten weiter. So haben die Mitglieder des KPA
einstimmig der Aufnahme von insgesamt zusätzlichen 24 Betten und 81 Plätzen (24
Betten/16 Plätze am Max-Plank-Institut für Psychiatrie in München; 40 Plätze am
Bezirksklinikum Regensburg; 25 Plätze am Klinikum am Europakanal in Erlangen)
in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern zugestimmt. Ferner wurde die
Erweiterung des kbo Inn-Salzach- Klinikums Wasserburg um zwölf Betten in Form
einer Einheit zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung mit
Stützpunkt am kbo Inn Salzach-Klinikum Rosenheim genehmigt.

Des Weiteren verabschiedete der KPA die Planungsgrundsätze für die Zulassung
von Thrombektomie-Standorten sowie die Aufnahme eines entsprechenden
Planungsvorbehaltes in den Krankenhausplan. Mit der Veröffentlichung mehrerer
Studien zur katheterbasierten interventionellen Behandlung des Schlaganfalls
bei Verschluss einer größeren Hirnarterie konnte die klinische Wirksamkeit der
sogenannten mechanischen Thrombektomie für Schlaganfallpatienten nachgewiesen
werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Gesundheitsministerium mit Hilfe von
Fachexperten Planungsgrundsätze für die Zulassung von Thrombektomie-Standorten
entwickelt. Diese Planungsgrundsätze definieren gewisse Mindeststandards, die
eine qualitativ hochwertige Versorgung rund um die Uhr erwarten lassen. In den
Krankenhausplan des Freistaates Bayern wird in Teil I Ziffer 3.2.3 ein
Planungsvorbehalt aufgenommen, um die Durchführung der mechanischen
Thrombektomie auf speziell krankenhausplanungsrechtlich ausgewiesene
Krankenhausstandorte zu beschränken.

Der Planungsvorbehalt sowie die dazu gehörenden Grundsätze sollen zum
01.07.2023 in Kraft treten. Nach einer einjährigen Übergangsfrist können dann
grundsätzlich nurmehr Krankenhäuser, denen auf der Grundlage dieser
Planungsgrundsätze der Versorgungsauftrag für Thrombektomien zuerkannt wurde,
diese Leistungen erbringen.

Holetschek erläuterte: „Mit den getroffenen Beschlüssen haben wir die
stationären Angebote für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger bedarfsgerecht
an wichtigen Stellen erweitert. In Bayern besteht ein engmaschiges Netz an
Krankenhäusern, die eine abgestufte Versorgung auf hohem Niveau gewährleisten.
Die Bewältigung der Corona-Pandemie hat die Resilienz der stationären
Versorgung unter Beweis gestellt. Die hervorragende Arbeit der Krankenhäuser
und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdient großen Respekt, Dank und
höchste Anerkennung.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium f. Gesundheit und Pflege, 25.05.2023

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