Beim Strukturwandel der Ambulantisierung einen konstruktiven Beitrag leisten
BVOU zur speziellen sektorengleichen Vergütung für AOP-Leistungen (Hybrid-DRG) (BVOU).
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. spricht sich weiterhin dafür aus, die notwendigen ordnungspolitischen Maßnahmen im Bereich der Ambulantisierung aktiv mitzugestalten. Berlin – Mit dem Krankenhauspflegeentgeltgesetz (KHPflEG) wurde am 29.12.2022 der Paragraf 115f in das
SGB V eingebracht. Er sieht eine spezielle „sektorengleiche“ Vergütung für AOP-Leistungen vor, und zwar unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden.
Die genaue Auswahl an Operationen sowie die Höhe der Vergütung soll die
Selbstverwaltung bis zum 31.03.2022 festlegen, ansonsten wird dies durch das
Bundesministerium für Gesundheit geschehen.
Der Verband hat seine grundlegenden Überlegungen zur Ambulantisierung in
gemeinsamer Arbeit mit der Wiesbaden Business School und dem Team um Prof. Dr.
Silke Arnegger bereits in einem Arbeitspapier veröffentlicht, das unten auf
dieser Seite veröffentlicht ist. Das Paper zeigt eine „Road map“ zu einer
sektorengleichen Versorgung auf, in der Kliniker und niedergelassene Ärzte ihre
Patienten im Bereich ambulanter Operationen besser versorgen können.
„Diese Vorarbeiten haben es uns ermöglicht, für den jetzigen § 115f SGB V einen
initialen Katalog von über 350 orthopädisch-unfallchirurgischen Operationen
vorzuschlagen und ein Preismodell für die geforderte Fallpauschale zu
veröffentlichen“, betont Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des BVOU.
Der Fallpauschale liegt, wie vom Gesetz gefordert, eine Mischkalkulation aus
bisherigem EBM-Erlös und DRG-Pauschale zugrunde.
Den Vorschlag, wie man zu einer geeigneten Auswahl kommt und wie man diese
Eingriffe für die hybride Erbringung kalkuliert, kann auf andere Fachgruppen
(wie Chirurgie, HNO usw.) übertragen werden.
Der BVOU verspricht sich von seinen zahlreichen und detaillierten Vorarbeiten,
den notwendigen Strukturwandel der Ambulantisierung zu gestalten, anstatt ihn
lediglich zu erleiden.
Bereits im Dezember 2022 hat der BVOU den Paragraf 115f als einen „Hüpfer in
die richtige Richtung charakterisiert und kritisierte, dass „ein großer Sprung“
folgen müsse.
Das zugrunde liegende Arbeitspapier ist heute auf bibliomed erschienen, die
Kalkulationen und der Gesetzestext kann hier heruntergeladen werden.
Über den BVOU:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die
berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige
Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner
Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls
gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard
orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche
Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische
Versorgung gestaltet.
Quelle: BVOU, 01.02.2023