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Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2020

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2020 (VdEK).



Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind nachstehend abgebildet. Seit dem 1. Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder zu gleichen Teilen –
inklusive des Zusatzbeitrags. Diesen hatten bis dahin nur die Arbeitnehmer
gezahlt. Durch die Wiedereinführung dieser sogenannten paritätischen
Finanzierung werden die Versicherten jährlich um nahezu sieben Milliarden Euro
entlastet. Von dieser Regelung, die mit dem Versichertenentlastungsgesetz
(GKV-VEG) eingeführt wurde profitieren auch die Rentner: Die Deutsche
Rentenversicherung übernimmt seit diesem Zeitpunkt die Hälfte ihrer
Zusatzbeiträge.

[...]


Quelle: VdEK, 13.01.2020

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