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Bericht pauschalierte Investitionsfoerderung Krankenhaeuser Berlin

Bericht über Pauschalierte Investitionsförderung der Berliner Krankenhäuser (Pressemitteilung).



Aus der Sitzung des Senats am 12. März 2019: Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kolat, den Bericht zu den Auswirkungen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes vom 21. November 2014
an das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen.

Die in den Berliner Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser haben Anspruch
auf die Förderung ihrer Investitionskosten durch das Land Berlin. Von 1972 bis
zum 30. Juni 2015 hat das Land Berlin nach einem in seinen Grundzügen nahezu
unverändertem Fördersystem lediglich Investitionskosten für Ausstattung,
medizinische Geräte und kleine bauliche Maßnahmen innerhalb festgelegter
Wertgrenzen pauschal gefördert. Baumaßnahmen oberhalb der Wertgrenzen wurden
demgegenüber auf Antrag einzeln gefördert. Zum 1. Juli 2015 erhalten die
Krankenhäuser Pauschalbeträge für sämtliche Investitionen einschließlich ihrer
Baumaßnahmen.

Nach drei Jahren hat sich gezeigt, dass die pauschalierte Investitionsförderung
ein gut geeignetes Instrument für eine eigenverantwortliche
Investitionstätigkeit der Krankenhäuser ist. Alle Krankenhäuser erhalten ihre
Fördermittel entsprechend der von ihnen erbrachten Leistungen, können sie
jahresübergreifend ansparen und durch Träger- und Kreditmittel ergänzen. Da
gegenüber der Einzelförderung für Baumaßnahmen keine aufwendigen Antrags-,
Anerkennungs-, Prüf- und Bewilligungsverfahren mehr zu durchlaufen sind und die
Krankenhäuser ihre Investitionen entsprechend den aktuellen Erfordernissen
eigenverantwortlich vornehmen, hat sich die Umsetzungsdauer von
Investitionsvorhaben reduziert. Das Land prüft die Verwendung der Fördermittel
und stellt damit sicher, dass die Fördermittel zwar eigenverantwortlich, aber
nur für den vom Land zugewiesenen Versorgungsauftrag mit stationären Leistungen
verwendet werden. Fehlentwicklungen in der Krankenhausfinanzierung sind durch
die Einführung der Investitionspauschalen nicht eingetreten. Darüber hinaus
können in Einzelfällen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit und der
Sicherstellung der Versorgung oder zur Gefahrenabwehr Zuschläge zu den
Pauschalbeträgen gewährt werden.

Gesundheitssenatorin Dilek Kolat: „Eine angemessene Investitionsförderung ist
zwingende Voraussetzung für eine hochwertige stationäre Versorgung. Bereits
2018 hat das Land 140 Millionen Euro, das sind rund 80 Prozent mehr als 2017,
für Investitionspauschalen und weitere 23 Millionen Euro für die Erweiterung
von Kreißsälen und die Schaffung von WLAN-Infrastrukturen in den Krankenhäusern
zusätzlich bereitgestellt. Der Senat ist sich seiner Investitionsverpflichtung
gegenüber den Krankenhäusern bewusst und wird sich in den kommenden Jahren vor
dem Hintergrund steigender Investitionsbedarfe im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten des Landes für eine weitere Verstärkung der
Krankenhausinvestitionen einsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung, 12.03.2019

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